Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner

  • Hallo,


    nur mal kurz als Geschichte. Etwas herumgesurft und kein Banner angeklickt. Durch Zufall im Vodafone Portal gesehen: Abo neu eingetragen aber geschaltet auf inaktiv. Mobiles Bezahlen im Vodafone Portal deaktivieren geht mit der Fehlermeld. "aus techn. Gründen" nicht. Telefonat mit Vodafone, die haben es für mich deaktiviert, kann es aber im Portal "aus techn. Gründen" noch immer nicht einsehen.
    Hoffe, das nun irgendwelchen Abzockern ein Riegel vorgeschoben ist. Vodafone sollte besser Verträge mit solchen Content-Anbietern unterlassen (nur meine Meinung!) oder den Kunden explizit vorab um Zustimmung für den Dienst mobiles Bezahlen bitten (und ihn nicht einfach einschalten). Und vielleicht sollte das Portal des 2.größten Mobilfunkanbieters der Welt auch funktionieren.


    Viele Grüße


    hagu

  • Ich komme jetzt mit einem konkreten, wahrscheinlich häufig vorkommenden Fall.


    • Minderjähriges Kind zwischen 7 und 17
    • Hat offensichtlich ein kostenloses Spiel zu viel auf dem Smartphone
    • Klickt auf so nen "jetzt testen"-Button
    • Irgendwas "wird eingerichtet" (wahrscheinlich Übertragung der Telefonnummer fürs WAP Billing)
    • Kommen ein paar SMS, eine mit einem Passwort, eine mit einem Wochenpreis
    • Kind loggt sich nicht ein und schickt nur die Stop-SMS zur Beendigung. Es kommt eine "Sie haben nix gebucht"-Antwort-SMS.
    • Eher irrelevant: Tarifvertrag läuft auf eine volljährige Person


    Sind jetzt noch weitere Schritte notwendig, wenn man den einmaligen Wochenpreis als Lehrgeld abschreiben würde?


    Bitte keine Mutmaßungen, bitte klare Fakten. Danke! :-)

  • Die Sperre wurde gleich eingerichtet. Danke! :-)


    Gibt es sonst etwas, was gemacht werden muss, um weitere Kosten zu vermeiden? Oder reicht erfahrungsgemäß bei diesen Anbietern die Stop-SMS aus?


    By the way halte ich es für rechtlich fragwürdig, wenn der Mobiltelefonanbieter ohne konkrete Erlaubnis des Kunden dessen Telefonnummer an Drittanbieter rausrückt. Es darf doch nicht ausreichen, dass der Kunde die Drittanbietersperre noch nicht hatte - immerhin handelt es sich um eine "Dienstleistung" zwischen dem Drittanbieter und dem Mobiltelefonanbieter, die dem Kunden selbst jedoch nicht aktiv angeboten wurde.

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