Beklagte fingiert Beweis

  • Ich habe ihm nicht geraten, eine Anzeige zu erstatten, sondern damit zu drohen. Bringen wird die Anzeige selbst eher wenig, da sich die Lüge sowieso nicht nachweisen lässt. Aber vielleicht besinnen sich die Gegner ja wenn sie merken, dass der TE sich das nicht bieten lässt.


    Ich gehe dabei von dem Sachverhalt aus, den der TE hier geschrieben hat.


    Wenn er einen Briefumschlag mit nur einem Dokument erhalten hat und ein Zeuge sagt aus, dass er da 2 Dokumente reingesteckt hat, dann lügt einer von beiden.

  • Wie droht man denn mit einer Anzeige? Drohen kann man nur mit etwas, was unangenehm ist.


    Eine Anzeige ist im Gegensatz dazu ein Ermittlungsverfahren, das Be- und Entlastend sein kann. Die Gefahr ist eher, dass da unangenehme Ermittlungsergebnisse raus kommen, oder gar keine. Aber der Eindruck, der sich bei dem Richter/Gegenseite festsetzt, ist nachhaltig. -> Denn "drohen" sieht immer schlecht aus. Und "besinnen" tut sich damit auch niemand.


    Aber wenn man jemanden tatsächlich vorsätzlich wieder besseren Wissens nachweislich anzeigt, nur um damit zu drohen, wird das tatsächlich unangenehm für denjenigen; dann das kann ich dir sagen.


    Die Lüge musst du auch beweisen können und das ist hier das Problem. Den Zugang zum Schreiben hat der TE ja "clevererweise" schon bestätigt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • ...und bei all dem sollte man auch berücksichtigen, dass das kein Strafprozess, sondern ein simpler Zivilprozess ist.


    Dabei werden wesentlich geringere Ansprüche an die Beweiswürdigung gestellt, es gilt der "Anscheinsbeweis" und der Richter ist ziemlich frei in seiner Beweiswürdigung.


    Es wird also niemand gross ermitteln, es wird keine Schriftsachverständigen geben und es werden auch keine Fingerabdrücke genommen.


    Meist gibt es auch keine Vereidigung der Zeugen, sondern der Richter wird denen tief in die Augen sehen und sie an ihre Wahrheitspflicht gegenüber dem Gericht erinnern.
    Wenn sie dann eine halbwegs glaubwürdige Geschichte bringen, die nach der Erfahrung des Richters in den Arbeitsalltag und die Abläufe passt und wenn die Gegenseite nicht mit irgendwelchen eindeutigen Argumenten kommt ("die lügen, ich behaupte das Gegenteil" funktioniert hier nicht), dann wird diese Zeugenaussage so protokolliert und voll bei der Urteilsfindung berücksichtigt.


    Wie gesagt: Das ist kein Strafprozess! Dort könnte es durchaus anders zugehen.

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