Dann wird Dir nichts weiter übrig bleiben als zu versteuern. Der Arbeitgeber müsste keinen Steuranteil leisten, den trägst Du selber. Das Problem ist dass die 44,- Euro für den Tankgutschein dem Sachbezugswert des Mobiltelefons hinzugerechnet werden. Du müsstest dann also auch den Tankgutschein versteuern. Wert eines Tankgutscheins + Sachbezugswert Mobiltelefon = zu versteuernter Sachbezugswert. Es wird hier monatsweise gerechnet, nicht pro Jahr.
Noch einfacher:
Mobiltelefon nehmen und keinen Wirbel machen. Der Arbeitgeber schreibt das Mobiltelefon ohnehin ab. Was Du mit dem Mobiltelefon machst wird wohl kaum interessieren. Notfalls ist es eben verloren gegangen. Das ist zwar auch nicht ganz koscher, aber dann seit ihr beide zufrieden.