Sachgeschenk statt Bonuszahlung - wie läuft das steuerrechtlich?

  • Dann wird Dir nichts weiter übrig bleiben als zu versteuern. Der Arbeitgeber müsste keinen Steuranteil leisten, den trägst Du selber. Das Problem ist dass die 44,- Euro für den Tankgutschein dem Sachbezugswert des Mobiltelefons hinzugerechnet werden. Du müsstest dann also auch den Tankgutschein versteuern. Wert eines Tankgutscheins + Sachbezugswert Mobiltelefon = zu versteuernter Sachbezugswert. Es wird hier monatsweise gerechnet, nicht pro Jahr.


    Noch einfacher:
    Mobiltelefon nehmen und keinen Wirbel machen. Der Arbeitgeber schreibt das Mobiltelefon ohnehin ab. Was Du mit dem Mobiltelefon machst wird wohl kaum interessieren. Notfalls ist es eben verloren gegangen. Das ist zwar auch nicht ganz koscher, aber dann seit ihr beide zufrieden.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Noch einfacher: Mobiltelefon nehmen und keinen Wirbel machen. Der Arbeitgeber schreibt das Mobiltelefon ohnehin ab. Was Du mit dem Mobiltelefon machst wird wohl kaum interessieren. Notfalls ist es eben verloren gegangen. Das ist zwar auch nicht ganz koscher, aber dann seit ihr beide zufrieden.


    So wirds wohl laufen, ja.

    iPhone SE 64GB / iPad Air 2 WIFi + Cellular 64GB / Macbook Pro 13 Retina
    31x in der TT-Vertrauensliste

  • Und außerdem hast Du bald Geburtstag... ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Quelle?

    iPhone SE 64GB / iPad Air 2 WIFi + Cellular 64GB / Macbook Pro 13 Retina
    31x in der TT-Vertrauensliste

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Die Überlassung des Mobiltelefons durch den AG - auch für ausschließlich private Zwecke - ist steuerfrei.


    Es geht hier aber nicht um Überlassung, sondern um eine Bonuszahlung. Und eine "Überlassung" kann der Arbeitgeber wieder rückgängig machen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von wizopoker
    Quelle?


    K.A., aber ich bekomme vom AG ein Smartphone inkl. Tarif steuerfrei, und kann es unbeschränkt privat nutzen.
    Der AG hatte aber glaube ich gesagt, dass er Tarif UND Smartphone bezahlen muss, sonst geht das nicht steuerfrei.
    Ich musste am Anfang meine 3 aktuellen privaten (!) O2- Rechnungen beim AG abgeben, und bekomme seitdem die Grundgebühr (Flatrate) steuerfrei über Lohnzettel.

  • - § 3 Nr. 45 EStG
    - R 3.45 LStR
    - Gesetzesbegründung zum Investitionszulagengesetz (ich glaube mit dem InvZG 2006 wurde der 3 Nr. 45 eingeführt).


    Es gibt mittlerweile diverse Anbieter, die so etwas als Leasing-/Mietkaufmodell im Rahmen von Mitarbeiterbindungsprogrammen anbieten...


    Gilt für PC, Handy und anderes - inkl. Software. Extremes Beispiel:


    AG kauft ein MacBook und dazu Daddelsoftware. Er überlässt Dir das Gerät. Alles inkl. der Daddelsoftware wird von der Steuerbefreiung umfasst.


    Weil:


    1. Die Verbreitung der Telekommunikationsgeräte ist (war damals) förderwürdig.
    2. Der AG hat volles Betriebsausgabenabzugsrecht, da die Mitarbeiterbindung ein betrieblicher Zweck ist.


    Das Ganze setzt voraus, dass es sich um "eigene" Geräte/Software des Arbeitgebers handelt. In diesem Fall wäre das Kauf/Miete/Leasing/Mietkauf. ("Eigen" hat also nichts mit dem Begriff "wirtschaftliches Eigentum" zu tun).

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Es geht hier aber nicht um Überlassung, sondern um eine Bonuszahlung. Und eine "Überlassung" kann der Arbeitgeber wieder rückgängig machen.


    Die von mir eben kurz erwähnten Mietkaufmodelle sehen in der Regel den Erwerb des Endgeräts nach Ablauf der Mietdauer für einen ideellen Wert von idR 1 € vor. Dann hast Du den Eigentumsübergang. Alles andere (Laufzeiten, Übernahme bei Kündigung, ...) man auf vertraglichen Spielwiesen austragen.


    Wenn es sofort übergehen soll, muss man halt versteuern...

  • Da würde ich gar nicht solange diskutieren. Einfach das Mobiltelefon nehmen, den Mund halten und sich über das Freundschafts-Geschenk freuen. Motto "Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss".

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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