Warum gibt es in Deutschland keine Vignetten?

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt Es ist völlig egal, ob die Erstattung der Maut für Inländer über eine Steuer, über den Geldbriefträger oder in Form von Essensgutscheinen erfolgt.


    Es gibt keine faktische Benachteiligung. Jeder auf Deutschlands Straßen muss die Maut zahlen. Wenn Deutschland jedem Bürger einen Porsche, ein Reihenhäuschen und Drei Euro Fuffzich schenkt geht es die EU nichts an. Ebensowenig geht es die EU etwas an, wie Deutschland mit der KfZ Steuer umgeht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Ändert aber nichts an dem Sachverhalt, da es die EU überhaupt nicht interessiert, auf welchem Weg eine Benachteiligung stattfindet, sondern nur dass es geschieht. Es ist völlig egal, ob die Erstattung der Maut für Inländer über eine Steuer, über den Geldbriefträger oder in Form von Essensgutscheinen erfolgt.


    Das meinte ich ja. Der einzige Weg wäre die Steuer zu senken (also offizielle Steuersenkung unabhängig von der Maut) oder Abschaffung der Steuer.


    Der grundsätzliche Fehler war es explizit zu sagen dass das über die Steuer erstattet/verrechnet (oder was auch immer) wird. Anders hätte er es dem Wähler aber nicht verkaufen können denn hätte man das einfach so eingeführt, würden die Damen und Herren in der Regierung heute noch (und das völlig zurecht) um ihr Leben rennen.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ein Zusammenhang besteht da rechtlich nicht, gedankliche Zusammenhänge sind da irrelevant.

    Du hast immer noch nicht verstanden, was man unter einem Umgehungsgeschäft versteht, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Das meinte ich ja. Der einzige Weg wäre die Steuer zu senken (also offizielle Steuersenkung unabhängig von der Maut) oder Abschaffung der Steuer.


    Der grundsätzliche Fehler war es explizit zu sagen dass das über die Steuer erstattet/verrechnet (oder was auch immer) wird. Anders hätte er es dem Wähler aber nicht verkaufen können denn hätte man das einfach so eingeführt, würden die Damen und Herren in der Regierung heute noch (und das völlig zurecht) um ihr Leben rennen.

    Au Mann.


    Die Bundesregierung (bzw. die CSU) will eine "Ausländermaut", also eine Straßennutzungsgebühr, die ausschließlich von den ausländischen Autofahrern gezahlt wird.


    Das verstößt gegen das EU-Recht.


    Es ist völlig egal, wie viele Gesetze sie nun erlassen, die diese Ausländermaut nun verschleiern soll. Es bleibt dabei, dass es gegen EU-Recht verstößt.


    Ist das denn wirklich so schwer?


    Lies einfach diesen Text, darin ist es schön erklärt: http://www.spiegel.de/politik/…parechtler-a-1006004.html


    Der einzige Weg wäre, die KFZ-Steuer komplett abzuschaffen und eine reine Benutzungsgebühr zu erlassen. Aber genau das will man ja nicht, da man damit keine "kostenneutrale" Lösung bekommt.

  • Nein, hat nichts mit Umgehungsgeschäft zu tun. Da Steuern grundsätzlich immer Sache der einzelnen EU- Länder ist und der EU diese nichts angehen. Die Diskussion wird jetzt da ziemlich sinnlos, wir haben da eben unterschiedliche Meinungen welche sich nicht auf einen Nenner bringen lassen. Macht ja nix und ist auch ok. Warten wir doch einfach ab was der EGH entscheidend, dann kann man nochmal darüber diskutieren.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard



  • Sag ich doch ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Nein, hat nichts mit Umgehungsgeschäft zu tun. Da Steuern grundsätzlich immer Sache der einzelnen EU- Länder ist und der EU diese nichts angehen.

    Aber genau das ist doch gerade das Grundprinzip eines Umgehungsgeschäfts: Ich teile ein illegales Vorhaben in mehrere einzelne Geschäfte auf, die im Einzelnen die zu umgehende Rechtsvorschrift nicht betreffen oder den Betroffenen "nichts angehen", wie du so schön sagst.


    Wenn dir dein Vater sein gesamtes Vermögen überschreibt, dann geht mich das nichts an.
    Aber wenn er das tut, um sich vor der Rückzahlung eines Kredits zu drücken, den ich ihm gewährt habe, ab dem Moment geht es mich etwas an. Denn dann klage ich und die Schenkung an dich wird rückgängig gemacht.


    Das ist juristischer Alltag und auf beliebige Rechtsgeschäfte anwendbar.

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