"Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet

  • Liebe Gemeinde,


    ich möchte auf einen Artikel im Handelsblatt vom 09.07.2013 mit obigem Titel aufmerksam machen. Leider ist dieser Artikel nicht online gestellt worden. Eventuell kommt noch jemand an die Zeitung.


    Alternativen aus dem Netz: http://www.areamobile.de/news/…n-0-euro-handys-besteuern


    Anfang kommendes Jahr wird der BFH über eine mögliche Umsatzbesteuerung der "Gratis"-Handies entscheiden. Dies betrifft vor allem die Vermittler. Daher poste ich den Artikel hier im Werbeforum, sodass diejenigen Händler, die noch nicht Wind davon bekommen haben, nun über die aktuelle Lage informiert werden, dahingehend planen können und ggf. Rückstellungen bilden können.


    Unter Umständen und je nach Einzelfall könnte das Urteil einen teuren Ausgang haben.

  • Wie bereits im Artikel erwähnt ist das doch reine Psychologie. Die meisten Kunden schließen lieber einen Vertrag mit hohen monatlichen Kosten ab und wollen dafür das Handy umsonst.
    Ob der Vertrag 40 € kostet und das Handy 0 € oder der Vertrag nur 20 € und das Handy 480 € ist doch völlig egal (gerechnet auf 24 Monate). Die Umsatzsteuer ist doch in beiden Fällen genau die gleiche.

  • Ja, aber was ist mit den Verträgen, bei denen die Händler anstelle der Provision in Geld (da zB vom Netzbetreiber nicht erlaubt) ein Handy beilegen? ;)

  • Vielleicht kann ein Händler ja mal etwas Licht ins Dunkel bringen. Auf die Provision ist doch auch Umsatzsteuer fällig und wenn der Händler das Handy kauft und dann "verschenkt" bleibt er doch auch auf dessen Umsatzsteuer sitzen, oder? Ich bin verwirrt! :confused:

  • MEINER Meinung nach lautet die Rechnung dann doch:


    Händler verkauft Handy für 500 € inkl. MwSt
    Händler gibt gleichzeitig eine Gutschrift in Höhe von 500 € inkl. MwSt.


    Somit bekommt das Finanzamt die MwSt. (da Handy für 500 € Verkauft) - welche dann aber mit der Gutschrift vom Finanzamt zurückgeholt werden kann - , und der Kunde bekommt weiterhin sein Handy für 0 €.



    Keine Ahnung, ob das so geht, oder ob es da "Fallen" gibt - bin kein Steuerberater, etc., und es ist nur meine persönliche Meinung.

  • Re: "Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet


    Zitat

    Original geschrieben von DieTwelf


    Anfang kommendes Jahr wird der BFH über eine mögliche Umsatzbesteuerung der "Gratis"-Handies entscheiden.


    Wo gibts den diese Gratishandys????
    Mir hat noch keiner eins angeboten!!! :-)


    Aber Spaß beiseite:


    Abgesehen von den im Artikel angegeben Gründen:


    Seit wann ist es einem Händler verboten seine Sachen unter Einkaufswert zu verkaufen??? ;-)
    (Das ist nur der Fall bei Grundnahrungsmitteln => aus gutem Grund).

  • Re: Re: "Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet




    weil das Finanzamt dann unterstellt ,das keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!


    für eine einmalige Aktion sicher kein Problem aber auf Dauer!

    Nexus5 ,LG G2
    D1 Klarmobil

  • Re: Re: Re: "Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet


    Zitat

    Original geschrieben von e.spieler
    weil das Finanzamt dann unterstellt ,das keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!


    Wie den das???


    Ein Händler kauft beim Großhändler ein S4 für z.B 300€ und verschenkt es als Zugabe an seinen Kunden und erhält vom Netzbetreiber eine Provision von z.B 400€.


    Ein ganz normales 3 Personen Geschäftsverhältnis,bei denen 100€ "Gewinn" vor Steuern bei dem Händler verbleibt.

  • Das gleiche gilt natürlich bei Barauszahlungen:


    Der Händler bekommt ja nicht einfach mal so für z.B für 100 Verträge die Provision überwiesen,sondern er stellt sie dem jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung.


    In dieser Rechnung weißt er die Mwst aus und somit sind die Provisionen schon einmal von der Märchensteuer "betroffen".


    Wie soll jetzt der Verbraucher,der kein Gewerbetreibender ist,noch zur Kasse gebeten werden,wenn er eine Einmalzahlung von einem Händler bekommt?????


    So ein Gesetz ist völlig unrealistisch!

  • Es geht um die Umsatzsteuer.


    Wenn ein Händler ein Gerät für 300 EUR netto erwirbt und für 1 EUR weiterverscherbelt, dann hat das Finanzamt im Ergebnis auf den Betrag von 301 EUR Umsatzsteuer bekommen.


    Beträgt der Wert aber 700 EUR und hätte der Händler das Gerät dementsprechend zum realen Preis veräußert, hätte das Finanzamt auf 700 EUR die Umsatzsteuer bekommen. Diese Differenz möchte das Finanzamt (imho zu Recht, es ist und bleibt mit oder ohne Subvention nunmal der gleiche Gerätewert) haben.


    Verrechnet der Händler nun einen Teil der Provision mit dem Gerätepreis, dann scheint er dies derzeit nicht mit der Umsatzsteuer zu verrechnen. Sonst gäbe es die Klage nicht, denn dann würde es im Ergebnis stimmen.


    Der Einfluss auf 0 EUR Angeboten wird begrenzt sein; die "effektive" Subvention wird allerdings geringer werden. Der Kunde bekommt also bei hypothetischen 400 EUR Provision nurmehr ca. 336 EUR Nachlass auf den Gerätepreis.

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