Frage zum Fernabsatzgesetz: Gutschein statt Rückzahlung zulässig?

  • Hallo Leute!


    Ich habe vor ein paar Wochen bei KM-Elektronik unter anderem ein Mainbord bestellt. Das Mainbord habe ich auf Berufung auf das Fernabsatzgesetz zurückgeschickt, den Rest der Lieferung behalten.


    KM-Elektronik hat das Bord auch wieder angenommen, allerdings mir meine ca 145 Euro dafür nicht zurücküberwiesen. Sie haben mir einen Einkaufsgutschein geschickt, mit dem ich für diese Summe bei KM innerhalb der nächsten 6 Monate einkaufen kann.


    Damit bin ich in keinster Weise einverstanden, zumal ich für mich das Fernabsatzgesetz so verstanden habe, daß der Verkäufer bei Retournierung das Geld rückerstatten muß. Da ich auch in anderer Hinsicht mit KM nicht gerade zufrieden bin, habe ich wirklich nicht vor, dort noch länger Kunde zu sein. Wie bekomme ich jetzt von KM mein Geld, oder muß ich diesen Gutschein akzeptieren?


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Afaik musst Du diesen Gutschein selbstverständlich nicht akzeptieren; wenn diese K&M-Regelung Bestand hätte, würde sie ja den Sinn und Zweck der Sache quasi aushebeln.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sebastian


    Ich sehe das ja nicht anders, aber alleine auf diese Logik reagiert KM nicht (schon längst mit denen telefoniert - die schalten einfach auf stur). Ich fürchte, denen muß ich schon belegen können, daß sie das Geld zu leisten haben. Direkt zum Anwalt rennen ist auch nicht das Wahre: So kostet mich bei meiner Rechtsschutz der Selbstanteil 100 Euro - bei nem Streitwert von ca 145 wahrlich nicht sinnvoll.


    Nur wie belege ich meinen Anspruch KM gegenüber - hat das hier jemand im Gesetzestext oä vorliegen? Wir haben hier im Forum ja sowohl Juristen als auch Händler - bin mir sicher, da kann mir geholfen werden...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Luposen
    So kostet mich bei meiner Rechtsschutz der Selbstanteil 100 Euro - bei nem Streitwert von ca 145 wahrlich nicht sinnvoll.


    Hallo!


    Ist zwar OT: Was mich mal interessieren würde: Wenn man zum RA geht (auch wenn es nicht zum Prozeß kommt) und KM einsieht, daß sie Bares rausrücken müssen (was ich mal denke), muß man trotzdem die 100 € zahlen, oder muß das dann die unterlegene Partei übernehmen?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • bimmelbommel:


    Sollte es daraufhin zu einem Verfahren kommen und sollte KM verlieren, müßten die selbstverständlich auch meinen Rechtsanwalt bezahlen. Sollte jdeoch ein Brief meines Anwaltes dafür ausreichen, daß KM doch überweist (und damit wäre sicherlich zu rechnen), bliebe ich selbst auf den Anwaltskosten sitzen. Und damit hätte ich unsinnigerweise 100 Euro abgeschafft.


    Luposen


    PS: Danke fürs Edit des Threadtitels - war wirklich verbesserungswürdig...

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Bist Du Dir da wirklich ganz sicher ?


    Normalerweise fordert der Anwalt die Kohle von denen inklusiv seiner Kosten ein.
    Fordere die zur Zahlung bis zum xx.xx.xx auf, sollten sie bis dahin nicht zahlen kommen sie automatisch in Verzug.
    Dann kannste normalerweise und das ganze per RA (inkl. dem seiner Kosten) einfordern.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Man muß es doch nicht über einen Anwalt machen. Da diese Sache doch absolut glockenklar ist, würde ich in diesem Falle einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken. Das kostet erstmal nichts.


    Wenn K&M diesem nicht widerspricht, hat man einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Widersprechen sie dem Antrag, läßt man von einem Anwalt Klage erheben. Nimmt K&M den Widerspruch zurück, müssen sie trotzdem Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Ansonsten kommt es zu einer Verhandlung, die K&M nicht gewinnen kann.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wozu denn der Gesetzestext. K & M elektronik weist ja - wie es sich gehört - in den auf der Website veröffentlichten AGB selbst auf das Widerrufsrecht hin:


    Zitat:
    Sie können Ihre Online-Bestellung (telefonisch oder per Internet) nach Erhalt der Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen. Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Nach Ihren Vorgaben erstellte Komplettsysteme und entsiegelte Software. Ihr Widerruf muss keine Begründungenthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an oben genannte Adresse. Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurück zu erstatten, gegebenenfalls unter den gesetzlich erlaubten Abzügen. Sie sind verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen Transporteur.
    Zitat Ende.


    Ich gehe mal davon aus, dass Du Deine Bestellung online aufgegeben hast. Bei einer Bestellung in einem Laden der Firma würden nämlich die Fernabsatzbestimmungen nicht greifen.


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Blarney
    Werde ich machen - ist ne gute Idee.


    BigBlue007
    Danke! Zwar ein zeitraubendes Unterfangen, dürfte aber klappen.


    Alexander
    Au Mann - manchmal sieht man dem Baum vor lauter Wäldern nicht. Jetzt rege ich´ ich mich hier über KM verständlicherweise auf, bin aber zu ...dämlich...,um einen Blick in deren AGB´s zu werfen...Klar habe ich online bestellt, sonst hätte ich mich ja überhaupt nicht auf das Fernabsatzgesetz beziehen können. Danke!


    Schätze, jetzt werd ich mal mein armes Faxgerät anwerfen und KM entsprechend zur Zahlung auffordern.
    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

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