Elektronische Gesundheitskarte

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Ärzte sind ... lt. PAuswG gar nicht befugt sich den Personalausweis zeigen zu lassen. :p...


    Für eine solche befugnis eine gesetzliche grundlage -- falls überhaupt erforderlich -- zu schaffen, dürfte ja wohl eine der einfacheren übungen sein. Und müsste, da die kassen keine authentifizierung vornehmen, selbstverständlich sein, falls der bürger an das märchen von der missbrauchserschwerung glauben soll.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Das besagte "Urteil" des BSG von der Sitzung am 18.11.2014 ist noch gar kein und vor allem rechtskräftiges Urteil, sondern nur ein nicht rechtsverbindlicher TERMINSBERICHT vom 19.11.2014.


    http://juris.bundessozialgeric…rt=tm&Datum=2014&nr=13640


    Hier interessiert der Punkt 4), wobei das BSG sich nur dahingehend geäußert hat, dass der Kläger nicht von seiner KK die Ausstellung einer Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und ohne eGK Chip verlangen könne.


    Zu einer angeblichen Pflicht zur Lichtbildeinsendung hat es sich überhaupt nicht geäußert.


    Es ist mitnichten "eine Haarpalterei" sondern selbst Juristenmeinung.


    So hat z.B. der Senatsvorsitzende während beider von mir besuchten Verfahren vor dem LSG in Essen am 20.11.2013 (AZ:. L 1 KR 673/13 ER und L 1 KR 554/13) festgehalten, dass die Lichtbildanforderung kein sich aus dem §291 (a) SGB V ergebender und den Versicherten verpflichtender Verwaltungsakt sei und dass der betreffende Kläger und Antragsteller auch ohne eGK gegenüber seiner KK leistungsberechtigt sei.


    Dass dem rechtlich auch so ist, erkennst Du daran, dass die betreffenden KKen bei ihren Lichtbildanforderungen auch keine Rechtsmittelbelehrung beifügen bzw. keine Rechtsgrundlage dafür nennen (können).


    http://www.infodocc.info/egk-d…stadium-az-b-1-kr-3513-r/


    Zur Problematik und nicht gewährleisteten Datensicherheit der unverschlüsselten eGK und des Lichtbildes:


    siehe Update vom 20.01.2015


    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/

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