Nabend zusammen,
ich habe meiner Freundin vor rund 3,5 Monaten eine ca. 10kg schwere Hängeleuchte (Kaufpreis > 100 EUR) aus einem Onlineshop geschenkt. Vorgestern fiel mir auf, dass sich mehrere "Fäden" des schon recht dünnen Befestigungsdrahtes gelöst haben und die Lampe nur noch an 2 restlichen dünnen Fäden hing. Zur Verhinderung eines Abstürzens und einer Zerstörung des darunter befindlichen Mobiliärs wurde diese umgehend demontiert.
Aufgrund dieses Mangels wurde der Verkäufer inkl. Beweisfotos kontaktiert. Die Rückmeldung steht noch aus. Rechtlich sehe ich mich durch diesen Sachmangel und noch keine Beweislastumkehr auf der sicheren Seite, auch hat der Händer wohl die Rücksendekosten zu tragen.
Die Lampe hat die Maße von 45x45x45cm. Hinzu kommt noch Verpackungsmaterial, also muss der Karton für eine Rücksendung auch entspechend groß sein. Ich habe einige Kartons hier rumfliegen, aber natürlich nicht in dieser "untypischen" Größe. Wie verhält es sich in diesem Fall - muss ich mich um einen passenden Karton kümmern?
Gruß