Vollstreckungsbescheid - und dann?

  • Hallo,


    ich habe für einen Schuldner über den Weg "Mahnbescheid" einen VB bekommen.
    Diesem wurde nicht widersprochen, sodass er jetzt rechtskräftig sein sollte.
    Ich würde die Forderung jetzt gerne vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Allerdings hat der Schuldner mir gegenüber per Email bereits erklärt, dass er bereits eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
    Nun hatte ich mir einen Zugang zum Vollstreckungsportal besorgt und eine Abfrage gemacht: Negativ, es liegt nichts vor.
    Wie sollte ich jetzt idealerweise vorgehen? Ich möchte den GV natürlich nicht umsonst beauftragen. Wo kann ich vorher nochmal überprüfen, ob eV wirklich abgegeben wurde? Dem Vollstreckungsportal trau ich irgendwie nicht so ganz...


    Vielen Dank!

  • wie muss die erfolgen?
    Geht das auch telefonisch oder online?
    Hatte mal gelesen, dass man dafür den VB im Original zusenden muss... Damit tue ich mich etwas schwer

  • Jedes Amtsgericht handhabt das etwas unterschiedlich, welche Voraussetzungen für eine Auskunft vorliegen müssen.


    Standardmäßig wird allerdings telefonisch keine Auskunft erteilt. Der Original-VB muss allerdings nicht mitgeschickt werden - eine Kopie reicht in jedem Fall (oft ist diese auch nur erforderlich, wenn eine Abschrift der Vermögensauskunft verlangt wird).


    Allerdings wurde das System der eidesstattlichen Verishcerung zum 01.01.2013 geändert. Du erhältst daher beim örtlichen Amtsgericht des Schuldners nur noch kostenlos für den Zeitraum bis 01.01.2013 Auskunft, ob eine eV abgegeben wurde. Willst Du auch eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses haben, kostet Dich das 15 €.


    Für eine Auskunft nach dem Zeitraum 01.01.2014 musst Du Dich beim Vollstreckungsportal registrieren, um eine kostenpflichtige Auskunft zu erhalten:
    http://www.vollstreckungsportal.de/


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    Gerade nochmal Dein Posting gelesen: Du hast ja schon Auskunft übers Vollstreckungsportal gehabt.. Daher der Vollständigkeit halber nochmal den Weg oben über das Amstgericht für die alten Auskünfte gehen. Je nachde wie auskunftsfreudig der Schuldner ist, gibt er Dir ja vielleicht sogar das Aktenzeichen.


    Je nachdem, was der Geschichte zugrunde liegt, kann man im Übrigen über eine Strafanzeige nachdenken. Wenn der Schuldner was auch immer für einen Vertrag eingegangen ist, aber bereits die eV abgegeben hat, liegt durchaus ein Betrug nahe, weil der Schuldner ggf. einen Verpflichtung eingegangen ist, obwohl er wusste, nicht leisten zu können.

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