Grundstückskauf: Wer trägt Vermessungskosten in der Regel ?

  • Mich interessiert eure Einschätzung


    Die Stadt braucht Geld und verkauft hier ihre bebauten und unbebauten Grundstücke, die Vermessungskosten soll der zukünftige Käufer bezahlen. Diese betragen so ca. 1000€ pro Grundstück. Die Vermessung ist bereits erfolgt


    Meine Frage: Ist das mit etwas Verhandlungsgeschick zu umgehen, frei nach dem Motto: Du willst etwas verkaufen, also übernimm auch die Kosten für die Vermessung - oder macht die Stadt hier ihre eigenen Regeln, die akzeptiert werden müssen ?


    Danke im Vorfeld

  • das kommt wohl darauf an, ob sie die grundstücke zu dem preis loswerden oder nicht.
    wenn die grundstücke lange unverkauft rumstehen hat man wohl eine bessere ausgangsposition. evtl. werden die preise auch irgendwann von selbst gesenkt um käufer zu finden.

  • Normalerweise der Käufer. Ist aber Vereinbarungssache. Man kann sicher auch vereinbaren, das beide Seite diese je zur Hälfte tragen oder der Verkäufer sie ganz übernimmt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Es ist schon ein guter Start, sich um 1000 Euro Gedanken zu machen, wenn man ca. 35 Jahre lang 1000 Euro pro Monat abdrücken darf, sollte man sich zum Hausbau entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Es ist schon ein guter Start, sich um 1000 Euro Gedanken zu machen, wenn man ca. 35 Jahre lang 1000 Euro pro Monat abdrücken darf, sollte man sich zum Hausbau entscheiden.


    Vom Prinzip her gebe ich dir recht, es geht natürlich um andere Grössenordnungen und auch nicht um einen Hausbau. 1000€ sind viel Geld, wohl auch für die Stadt ..

  • Warum hängt man sich an solchen Einzelpositionen auf?


    Wichtig ist doch nur, was ganz am Schluss auf der "Rechnung" steht, und nicht, wie die Einzelpositionen heißen.

  • Der Grundstückspreis ist durch den Bodenrichtwert vorgegeben. Summe X zzgl. Vermessungskosten. Die würde ich gerne sparen, da sich mit die Logik nicht so ganz erschliesst und überhaupt


    Verstehe es jetzt nicht genau was das mit gratis Fussmatten zu tun hat :confused:

  • Der Bodenrichtwert ist für den Verkaufspreis in keiner Weise bindet. Der Preis kann immer frei vereinbart werden.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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