Firmenname auf Gewerbeschein?

  • Hallo Ihr,


    sagt mal, muß der Firmenname auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und müssen änderungen im GW auch bezahlt werden? Die gute Dame bei uns im Amt war nicht gerade sehr auskunftsfreudig!

  • Hallo,


    Um welche Rechtsform geht es bei Dir? Bei Einzelunternehmen darf nichts stehen. Bei einer G(d)bR müssen die Namen der Gesellschafter + G(d)bR stehen, z.B. Müller und Maier GdbR, OHG sieht es ähnlich aus. Wie es mit Firmen aussieht, die im Handelsregister stehen, bzw. wie da die Bedingen sind, weiß ich nicht. Nur bei Kapitalgesellschaften darf/muß ein Name drinstehen.


    Gruß Marcus

  • Es handelt sich um eine Einzelunternehmung! Darf ich den Namen denn dann auf meine Post setzen oder nicht? Ich denke da z.B. an rechnungen die ich erstellen muß!

  • Gute Frage, nächste Frage;)


    Als ich 1998 mein Gewerbe angemeldet habe, bekam ich von der Gewerbeabteilung der Stadt Mannheim folgende Auskunft:


    Auf dem Gewerbeschein darf nix stehen. Wie ich meinen Laden nenne ist egal, da darf ich sogar dutzende Namen haben, nur auf´m Gewerbeschein darf nix stehen.


    Ein Kumpel von mir hat sich 2000 selbständig gemacht, und ihm wurde von der IHK Darmstadt gesagt, dass er, weil er keinen Laden hat, keinen "Kunstnamen" benutzen darf. Wie das aussieht, bei reinen Onlineshops ohne Ladengeschäft aussieht, oder ob sich mittlerweile die Rechtslage geändert hat, weiß ich nicht.
    Jedenfalls auf dem Gewerbeschein darf bis heute für EU nichts stehen.


    Gruß Marcus

  • auf Rechnungen usw. muss bei Einzelunternehmen übrigens IMMER mindestens ein Vorname und sämtliche Zunamen stehen!

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    auf Rechnungen usw. muss bei Einzelunternehmen übrigens IMMER mindestens ein Vorname und sämtliche Zunamen stehen!


    Handy28
    Inh. Marcus Schorr


    So hab ich das auf den Rechnungen stehen, und so denke ich, bin ich auf der sicheren Seite.


    Gruß Marcus

  • Hab mich als ich anfing (1998) bei einem Rechtsanwalt erkundigt:


    Man muss den Vor- und Nachnamen (wie unten auf dem Perso) als Inhaber auf der Rechnung angeben.


    Die Firmenbezeichnung an sich ist frei!

  • Re: Firmenname auf Gewerbeschein?


    Zitat

    Original geschrieben von mailminister



    sagt mal, muß der Firmenname auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und müssen änderungen im GW auch bezahlt werden?


    Änderungen kosten in der Regel schon was, ca. 25 DEM warens früher bei mir (variert aber je nach Stand/Gemeinde)

  • Bei der Gesellschaftsform GbR muss der Vollhafter mit Vor- und Zunamen im Gewerbeschein und auf Rechnungen oder Geschäftsbriefe stehen.
    Die Angabe der Rechtsform ist hier Pflicht!


    Dein Wunschname steht hier oben drüber in der Adresse


    Flottes Handy
    Otto Müller GbR
    Parkstr. 00
    D-70000 Stuttgart


    Das Problem geht dann weiter wenn man ein Konto bei der Bank beanträgt,
    Als GbR haben wir es damals bei der Bank geschaft "DateNow" als Kontonamen zu führen! Nicht bei jeder Bank, bei der Dresdner hat es geklappt!


    Grüsse it-m

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!