Darf ich ein Miethandy verkaufen?

  • Guten Tag Liebe TT- Gemeinde :),


    Ich habe unter Suchen nix gefunden, deshalb einen Theard erstellt, bitte seit lieb falls ich den passenden Theard nur nicht gefunden habe ^^


    ALLLLSO ...


    Ich habe ein Handy gekauft, Neu mit Rechnung wo auch unten drunter steht:
    "Bitte bewahren Sie das Dokument sorgfätig auf als Beleg für eventuelle Reperaturansprüche"
    Es wird aber deutlich darauf hin gewiesen das es ein Miethandy ist.


    Jetzt die Frage ...
    Da der Verkäufer ja weiter mit dem Vertrag belastet ist und theoretisch, wenn er es nicht weiter bezahlt in die Schufa geht, er das Handy mir verkauft hat, kann mir doch eigentlich nix passieren oder ???


    Also anders formuliert, habe ich irgendwas falsch gemacht mit der Entscheidung, sein Handy zu kaufen, obwohl auf der Rechnung steht "Miethandy" ? Habe ich ganz normale Garantie ansprüche oder kann ich gleich aus dem Fenster springen bzw sehe zu es schnell wieder los zu werden ? ^^

  • Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von Bozz
    oder kann ich gleich aus dem Fenster springen


    Lieber Bozz,


    dies scheint mir die wohl beste Lösung zu sein.
    Als TT'ler gebe ich Dir allerdings den Ratschlag, dies nur bis maximal Hochparterre zu praktizieren.


    Gutes Gelingen!

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Re: Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von clio
    Lieber Bozz,


    dies scheint mir die wohl beste Lösung zu sein.
    Als TT'ler gebe ich Dir allerdings den Ratschlag, dies nur bis maximal Hochparterre zu praktizieren.


    Gutes Gelingen!


    Bist du bei der Feuerwehr, das beurteilen zu können bei meiner Größe von 190 cm :cool: :D


    Ne jetzt mal Butter bei den Fischen :/

  • Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von Bozz


    Also anders formuliert, habe ich irgendwas falsch gemacht mit der Entscheidung, sein Handy zu kaufen, obwohl auf der Rechnung steht "Miethandy" ?


    Ja -> § 932 II BGB

  • Re: Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Ja -> § 932 II BGB


    Aber der Verkäufer muss den Vertrag ja weiter bezahlen und hat ja garkeine andere Wahl als am Ende das Handy zu kaufen bzw über diese Gutschrift zu erwerben.


    Ist ja nicht so wie wenn man bei SIXX nenn Auto mietet und die Karre dann verkauft :D

  • Re: Re: Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von Bozz
    Aber der Verkäufer muss den Vertrag ja weiter bezahlen und hat ja garkeine andere Wahl als am Ende das Handy zu kaufen bzw über diese Gutschrift zu erwerben.


    Wieso sollte man einen Mietgegenstand kaufen müssen?

  • Re: Re: Re: Re: Darf ich ein Miethandy verkaufen ???


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wieso sollte man einen Mietgegenstand kaufen müssen?


    Wenn du einen Mietgegenstand kaputt machst oder nicht mehr besitzt weil du ihn VERKAUFT HAST, kannst du ihn ja nicht mehr zurück geben, also was bleibt dir anderes übrig ???

  • Der Vermieter kann von dir die Herausgabe des Handys verlangen, da du kein Eigentum erworben hast. Wenn ich einen Mietgegenstand zerstöre muss ich Schadensersatz leisten.

  • Wie will der Provider denn sein Galaxy gerät Orten bzw sperren bzw wissen in welchem Besitz es ist ?:D

  • Reine "Miete" ist bei normalen Handys doch eher selten, sowas gibt es eher nur bei teuren Satellitentelefonen die man wochenweise mieten kann.


    Handy sind wenn dann hoechsten "Finanzierungen" wo das Handy dann am Ende zum Eigentum wird.


    Aber das der Anbieter das Handy wieder zurueck will, wenn der Erstkaeufer nicht zahlt kommt eigentich nicht vor. Sondern meist ist es eher so, das wenn der Erstkaeufer mehr als zwei Raten in Rueckstand geraet wird der Finanzierungsvertrag gekuendigt und die Restraten sofort faellig, und die dann eingetrieben.

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