AGB Telekom Mobilfunk

  • gibt es in den neuen AGBs die seit März 2014 gelten und für Fest sowie Mobilfunk gültig sind keinen Punkt mehr,wo die Telekom einem den Vertrag fristlos kündigen kann wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden ändern z.b. (Schufaeinträge,oder bei anderen Auskunfteien ins negative verändern) ?


    oder habe ich diesen überlesen?



    das wenn man im Zahlungsrückstand ( 2 Monate) ist,die Telekom dann kündigen darf ist klar.

  • Bitte? Wieso sollten mir denn alle Vertragspartner fristlos kündigen können, nur weil zB ein Konflikt mit jemanden Drittes besteht? Ist dir überhaupt im klaren wie schnell sich der eigene score negativ verändern kann? Dazu reicht schon ein zahlungsschwacher Nachbar im gleichen Haus.


    Vor Vertragsaufnahme können die gerne die Bonität prüfen, aber im laufenden Verhältnis sehe ich keinen Grund.

  • Ganz einfach, weil eine Simkarte im Postpaid-Bereich de facto einer Kreditkarte gleichgestellt ist. Daher sind bei Bonitätsverschlechterungen, genau wie bei Krediten und Kreditkarten, die Banken und Unternehmen zur Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt, wenn die AGB das hergeben.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • masterflok


    warum sollten Sie es eventuell nicht dürfen?


    es gibt einige Mobilfunkanbieter wo in den AGBs steht das sie bei Wirtschaftlicher Verschlechterung des Kunden außerordentlich fristlos kündigen können.


    z.b. bei einer EV


    glaube o2 hat das z.b. in den AGB stehen,oder auch Mobilcom-Debitel



    Timba69



    ich glaube die Telekom hat das nicht mehr in den AGBs stehen.....jedenfalls in denen die seit März gelten.

  • Nur weil dieser Pasus in manchen AGB´s enthalten ist, muss das noch lange nicht bedeuten, dass er auch rechtens ist. Auf einen Rechtsstreit wird es wohl kein Mobilfunkanbieter ankommen lassen, vorausgesetzt das eigene Verhältnis ist stets makellos. Denn wie oben schon gesagt, die Bonitätsbewertung hängt nämlich zB bei der SCHUFA auch vom persönlichen Umfeld ab, sprich man hat darauf nicht immer einen Einfluss. Wer berufsbedingt regelmäßig umzieht, der hat ebenso einen schlechten Score.


    PS: Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Anbieter in wirtschaftlicher Schieflage ist? Darf dann auch außerordentlich gekündigt werden? ;)

  • glaub wenn der Anbieter in "Schieflage" ist darf man nicht außerordentlich kündigen.....
    wüßte jedenfalls nicht das es sowaas gibt....


    so wäre der Anbieter genau gesehen in der besseren Lage,er dürfte es und man selber nicht...

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