Sehr, sehr gut! Kompletter Artikel.
Flatrate gekündigt: Vodafone darf nicht 24 Grundgebühren verlangen
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Auf der einen Seite gut, aber auf der anderen Seite:
Der Kunde schließt einen 24-Monats-Vertrag ab und der Anbieter rechnet mit den Einnahmen aus diesen 2 Jahren. Jetzt zahlt der Kunde nicht und die eingeplanten Einnahmen fallen weg. Dies will natürlich der Anbieter vom Kunden auf einmal haben. Jetzt ist jedoch das Problem, dass der Anbieter die vollen Gebühren will, der Kunde aber dafür keine Leistung erhält.
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Und in der dem Netzanbieter zugestandenen Hälfte sind nicht nur die Kosten für Vorhalten und Betrieb von Anschluss und Rückgrat enthalten, sondern auch die anfänglich angefallenen für Marketing, Vertrieb oder auch zwischenzeitliche Betreuung? Und wenn man als Kunde so günstig eingekauft hat, daß der Anbieter innerhalb der Mindestlaufzeit und ohne Aussicht auf Zusatzgeschäft zwangsläufig im Minus operiert - bekommt man dann als vorzeitiger Nichtzahler noch eine Entschädigung obendrauf, weil man dem Unternehmen ja weitere Verluste erspart hat? <-;<
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Neu ist das nicht. Das AG Hamburg hat 2011 einmal sogar 70 % abgezogen.
All diesen Urteilen ist jedoch gemein, dass der Prozentsatz komplett aus der Luft gegriffen ist. Selbst 50 % wird wohl deutlich zu hoch sein. Der BGH hat grundsätzlich entschieden, dass in solchen Fällen lediglich die so genannten Spezialunkosten angesetzt werden dürfen, nicht aber die Generalunkosten. Generalunkosten sind diejenigen Fixkosten, die unabhängig davon anfallen, ob es zur Vertragserfüllung kommt. Tatsächlich dürften die Spezialunkosten, d.h. die Grenzkosten für den betreffenden Mobilfunkvertrag minimal sein.
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Früher stand auch in den Telekom-AGB, dass der Anbieter berechtigt sei, 50% der anfallenden Grundgebühren bei Verzug und Kündigung seitens des Betreibers zu erhalten (alte Ziffer 9.4). In den aktuellen AGB muss der Kunde jedoch wieder alles zahlen (Punkt 9.1).
Aber nach den AGB verpflichtet sich die Telekom ja auch, dem Kunden sein vorhandenes Netz bei technischer Verfügbarkeit zur Verfügung zu stellen. Leider bleibt im nur-LTE-versorgten Gebiet meine Simkarte im LTE-Gerät stumm, weil die Telekom in meinem Tarif kein LTE freischalten will (obwohl die Übertragungsgeschwindigkeit ohnehin tarifmäßig gedrosselt ist).
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Da sieht man mal wieder, dass bei Vodafone kaum mehr jemand arbeitet, der von irgendwas Ahnung hat:
Es war schlicht und ergreifend dämlich von Vodafone, den Vertrag zu kündigen.
Besser wäre es gewesen, auf Erfüllung (Zahlung) zu bestehen und ggf. zu klagen.
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Goyale
prinzipiell hast Du Recht. Jedoch ist es für VF in solchen Fällen einfacher, den Kunden los zu werden und die GG für 24 Monate auf einmal zu kassieren ohne eine Gegenleistung dafür bereit stellen zu müssen
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So ein Urteil ist einfach nur assozial.
Warum unterschreibt man denn für 24 Monate ? Weil man solange Überblick über seine Finanzen haben muss. Und wenn man mit der Mentalität "was kümmert mich morgen, ich lebe heute" unterschreibt, dann würde ich denjenigen als Mobilfunkanbieter bis auf die Unterhose ausziehen.
Den allerletzten Cent würde ich von sojemanden rauspressen (wollen).
Wer finanziert letztlich solche Nieten ? Der Rest an ehrlichen Kunden !
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mondlaub24 das Problem hat man doch so ziemlich überall wo Geld im Spiel ist!
Das Problem ist nur, dass man sich als Anbieter nicht wirklich angemessen davor schützen kann.
Durch Überprüfung der Boni lässt sich schon einiges verhindern, aber halt auch nicht alles.Säumige Kunden sind immer ein schweres unterfangen.
Persönlich halte ich die Vorgehensweise, die von Goyale genannt wurde, je nach Fall für ganz praktisch.Mich würde dazu mal Statistiken der einzelnen Anbieter interessieren - das dürften schon erhebliche Beträge sein, die manche Kunden in Summe angehäuft haben.
Ich weiß nicht wie es "früher" war, jedoch habe ich den Eindruck, dass es mit der Zahlungsmoral immer weiter Berg ab geht.
Mit welcher Selbstverständlichkeit manche Schuldenberge anhäufen und dann auch noch Forderungen stellen .... einfach nur schlimm!
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Das sollte man ganz nüchtern sehen. Der Anbieter hat schließlich entschieden, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag nicht mehr zu erfüllen. Dann kann er vom säumigen Kunden den entstandenen Schaden verlangen. Aber halt auch nur den Schaden. Aufwendungen, die er dadurch erspart, dass er jetzt den Vertrag nicht mehr erfüllen muss, sind abzuziehen. Nur liegen diese wohl nicht bei 50% der Grundgebühren.
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