Congstar postpaid und andere Bankdaten

  • Das geht immer und überall. Seit SEPA (spätestens) Ist der Kontoinhaber nicht mehr wichtig, um eine Lastschrift (technisch) sauber durchzuführen. Da kann auch Franz Osterhase mit Deiner IBAN und BIC eine Abbuchung durchführen.


    Anders könnte es nur sein, wenn BIC und IBAN einem anderen Kunden beim gleichen Unternehmen zugeordnet sind und es dadurch "auffällt".

  • Gemeint war wohl, dass man die fremden Kontodaten als seine eigenen angibt. Dies wird technisch funktionieren, da bei Ausführung des SEPA-Mandats der angegebene Kontoinhaber nicht überprüft wird. Sofern man im Innenverhältnis das Einverständnis des Kontoinhabers hat, ist es auch unproblematisch. In den AGB finde ich auch nichts dazu, was das Abbuchen von einem fremden Konto verbietet.

  • Also, ich möchte meine HandyNr. Zu Congstar portieren und nur zum Abbuchen die Bankdaten meines Arbeitgebers eingeben damit er die laufenden Kosten trägt...


    D.h. Das ich mich bei Congstar anmelde und meine Nummer Portiere und dabei die Bankdaten des Arbeitgebers angeben kann wobei ich als Kontoinhaber mich dann eintragen kann?

  • Genau, so würde es funktionieren. Muss natürlich mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Congstar wird es egal sein, von wem sie ihr Geld kriegen.


    Ich werde es mit einem Vertrag genauso machen, den ich eigentlich auf ein Familienmitglied überschreiben wollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Helmut
    Also, ich möchte meine HandyNr. Zu Congstar portieren und nur zum Abbuchen die Bankdaten meines Arbeitgebers eingeben damit er die laufenden Kosten trägt...


    Wie soll das gehen, wenn der Arbeitgeber für den Betrag keine auf ihn ausgestellte Rechnung hat? Und Congstar ist es wahrscheinlich nicht egal, weil die keine gewerblichen Kunden nehmen dürfen.

  • Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern auch Kosten erstatten, die den Arbeitnehmern in Rechnung gestellt wurden.


    Und es geht hier nicht um die Verbrauchereigenschaft des Kunden. Die ändert sich nicht dadurch, dass der TE das Konto des Arbeitgebers angibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern auch Kosten erstatten, die den Arbeitnehmern in Rechnung gestellt wurden.


    Richtig. Aber der wichtige Teil steht vorne. Der Arbeitgeber zahlt es dann an seinen Mitarbeiter und nicht an die Congstar GmbH.

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