K kündigt einen Mobilfunkvertrag fristgerecht zum 31.12.14, was der alte Anbieter A1 auch bestätigt. K weist auf seinen Portierungswunsch hin.
Nach dem Portierungsauftrag an den neuen Anbieter A2 erhält K eine SMS von A1, in der es heißt:
Sehr geehrter Kunde, um Ihre Rufnummer unterbrechungsfrei zu portieren, wird sich das Kündigungsdatum Ihres Mobilfunkvertrages bis zum Portierungszeitpunkt verschieben. Bitte beachten Sie, dass sich der Abrechnungszeitraum dem Kündigungszeitpunkt anpasst.
Als Portierungszeitpunkt wird dem K der 02.01.2015 genannt.
Auf der letzten Rechnung des Altanbieters A1 wird nun (neben dem korrekten Portierungsentgelt) die komplette Grundgebühr für den ganzen Monat Januar 2015 verlangt. K sieht ein, dass er für 2 Tage im Januar anteilig Grundgebühr zahlen muss, aber er sieht nicht ein, für den ganzen Januar zahlen zu müssen.
Zu dieser Frage heißt es in den AGB von A1:
Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel gezahlte Grundgebühren sowie nicht verbrauchte Freiminutenkontingente und Mindestumsätze.
Wer ist im Recht? A1 oder K?