Risiko ? Handykauf von Vertragshandy - Garantie Abwicklung trotz nicht bezahlter Rg.

  • Hi,


    leider war mir nicht ganz klar wie ich die Überschrift richtig formuliere. Da ich ab und zu mal ein Handy kaufe was aus einem Neuvertrag kommt, bin ich mir nicht ganz sicher wie es Rechtlich mit der Gewährleistung aussieht !!


    Beispiel: Ich kaufe von Jemanden ein Handy, was die Person über einen Neuvertrag erhalten hat und die Person zahlt aber nicht seine laufende Kosten. Ich kann das ja schlecht überprüfen. Was passiert wenn ich jetzt ein Problem mit dem Handy habe und es auf Garantie zum reparieren abgebe. Kann es vom Provider eingezogen werden ???


    Bei manchen Rechnungen steht ja drauf "bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum ......."


    Habe immer ein ungutes Gefühl wenn ich ein Handy aus einem Neuvertrag kaufe. Denke das wird doch nicht nur mir so gehen :(


    Gruß


    maretzky

  • Die Formulierung der vollständigen Bezahlung kann sich ja nur auf diese konkrete Rechnung beziehen, also die Gerätezuzahlung von einem oder sonstwelchen Euros. Das Gerät gehört damit dem Käufer und er kann damit nach Belieben verfahren. Die laufenden Kosten schuldet er dem Mobilfunkanbieter so oder so. Auch wenn er denen was schuldig bleibt können die nicht einfach bei Gelegenheit Rückgriff auf das Gerät nehmen, sondern müssten wie jeder andere Gläubiger Mahnbescheide und Titel erwirken. Und wenn sich das Gerät garnicht mehr im Eigentum des Erstkäufers befindet, dann kommen sie erstrecht nicht dran.

    Je suis Charlie

  • Hi,


    das macht Sinn. Dachte das dieser Eigentums ...... auf die gesamte Laufzeit des Vertrages bezieht. Wie sieht es dann aber bei O2 aus, das sind ja häufig Ratenzahlungen ?
    Dann sieht es ja wieder anders aus.


    Gruß


    maretzky

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Da kommt es dann darauf an ob du (eventuell gutgläubig) das Eigentum erworben hast.


    Hi, ist es nicht immer Gutgläubigkeit? Wenn ich die Rechnung dazu bekomme bzw den Lieferschein, wie kann ich mich noch absichern ?

  • Wenn du ein Handy mit Lieferschein kaufst auf dem die Ratenzahlung und der Eigentumsvorbehalt des ursprünglichen Verkäufers vermerkt ist liegt eben gerade kein gutgläubiger Erwerb vor.


    Dann ist es ja offensichtlich das dein Verkäufer gerade nicht Eigentümer ist.

  • ist es ein Ratenvertrag zum Beispiel bei o2 oder sogar ein "Miethandy" wie bei BASE und dir bekannt zum Beispiel durch die Rechnung oder Lieferschein, hast du zumindest theoretisch Pech gehabt denn die Miethandys kann BASE natürlich einziehen bei unbezahlten Raten ob sie das praktisch machen keine Ahnung

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