Probleme mit Krankenkasse - Genehmigungsfiktion

  • Hallo,


    vielleicht ist hier jemand der Erfahrungen genau mit meinem Problem mit "seiner" Krankenkasse hat:


    Ich habe am 09.10.2014 persönlichen einen Antrag zur Kostenübernahme einer OP (Wiederherstellungs-OP) gestellt. Am 12.11.2014 war ich beim MDK in Essen. Dieser empfahl die OP nicht. Daraufhin telefonierte ich mit der DAK und eine Mitarbeiterin teilte mir dort mit ich solle auf die Schriftliche Mitteilung der Leistungsabteilung warten. Diese erfolgte mit Bescheiddatum 19.11.2014.


    Somit erfolgte die Entscheidung seitens der KK zu spät. Die KK redet sich nun heraus, da ich ja am 12.11.2014 mit einer Mitarbeiterin telefoniert habe und von der Entscheidung der KK (Ablehnung) bereits am 12.11.2014 wusste. Mir wurde in dem Telefonat ausschließlich erklärt was ich im Falle einer Ablehnung zu tun hätte, aber ich solle auf die Entscheidung der Leistungsabteilung warten die Schriftliche erfolge.


    Meine Widersprüche die fristgemäß eingingen wurden alle abgeschmettert. Nun liegt mein Fall beim Widerspruchsauschuss. In der zwischenzeit habe ich bereits mit meinem Anwalt eine Klage beim Sozialgericht aufgrund von Genehmigungsfiktion eingereicht. Auf diese Klage erfolgte seitens der KK keine Reaktion.


    Dieses ganze hin und her und diese Zeitschinderei ist meiner Meinung nach nicht notwendig, da bereits Genehmigungsfiktion eingetreten ist.


    Ich habe mich nun schon an folgende Institutionen gewandt - alle wimmeln ab oder verweisen gegenseitig auf sich:


    Bundesversicherungsamt (verweist auf den Patientenbeauftragten)
    Patientenbeauftragter (verweist wieder ans Bundesversicherungsamt)
    Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (verweist ans Bundesversicherungsamt)
    Unabhängige Patientenberatung


    Hat jemand vielleicht einen Tipp wohin ich mich noch wenden kann, damit der Krankenkasse einfach gesagt wird und erst recht auferlegt wird, dass Sie sich an geltendes Recht halten muss?


    Schonmal vorab Dankeschön!


    Gruß,
    schore3000

  • du hast doch schon eine klage beim sozialgericht anhängig. das würde ich mal abwarten. wenn die kasse darauf nicht reagiert, heisst das ja nicht, dass deswegen nichts passiert...

  • Wenn die Sache erst einem Widerspruchsausschuss zugeführt wird, wie kann es mehrfach abgeschmettert werden? Eine Entscheidung über Deinen Widerspruch ist doch noch nicht ergangen.


    Du hast doch einen Anwalt, der ja schon Klage erhoben hat, ohne das Widerspruchsverfahren abzuwarten. Erfahrunggemäß halten sich dann Aufsicht, Bürgerbeauftragte usw. raus. Die Klage erfolgte m.E. zu früh und verhindert andere Lösungsmöglichkeiten.

  • "Somit erfolgte die Entscheidung seitens der KK zu spät."


    wie kommst du denn darauf?


    als Frist erscheint mir eine KW arg kurz um zu einer Fiktion zu führen


    du wirkst etwas übereifrig, die Klage ist eindeutig zu früh

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