ZitatOriginal geschrieben von TheOidter
astreiner Fall von "unverbesserlicher Oberlehrer". Ich gönn dir die (berechtigte) Anzeige, wenn es denn eine gibt.
:top:
Der Rest steht in meiner Signatur :p
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von TheOidter
astreiner Fall von "unverbesserlicher Oberlehrer". Ich gönn dir die (berechtigte) Anzeige, wenn es denn eine gibt.
:top:
Der Rest steht in meiner Signatur :p
Ich glaub es hackt ja wohl !
Mir sollten die Kosten für die Einsatz aufgedrückt werden ? Was für ne verquerte Rechtsauffassung ist das denn ?
Wieso Fussgängerzone - wenn wir eh drin ohne Konsequenzen fahren können - egal ob Sonntag, Fahrverbot hin oder her ..... wer hält sich denn schon an SCHRITTGESCHWINDIGKEIT ... manchem hier würde ich für sowas mal dauerhaft den Führerschien entziehen.
Beim nächstenmal weiß ich was ich mach - da wird wird mal angedeutet, dass mir der Fahrer
mit dem PKW über den Schuh gefahren wäre - laut rumgeschrieben vor "Schmerzen" - dann wirds richtig übel für solche Roudis !
Tatbestand der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Verkehrsordnungswidrigem Befahren einer Fussgängerzone ...
Mal gucken was mein Vorredner sich jetzt aus den Fingern saugen will .....
*****diese Nötigung ist eine Straftat ... jo, das hat der Beamte auch gemeint.
Und das versteh ich aber sowas von überhaupt nicht !!!
Wenn mir ein Auto entgegenkommt muss ich als Fussgänger Platz machen, damit
die Autofahrerin Ihren Interessen nachkommen kann geradeauszufahren ????
Genauso, wie ich zur Seite gehen könnte kann die Fahrerin den Rückwärtsgang einlegen.
Der Fahrerin ist nicht zuzumuten, rückwärts zu fahren, aber ich begehe eine Nötigung ?
Interessant in welchem Rechtsstaat ich hier lebe !?
Für solche Chaoten hoffe ich ja immer auf den richtigen Fahrer im Auto aber das ist ein anderes Thema.
AFAIK dürfte dich die Person mit dem Auto sogar langsam und vorsichtig zur Seite schieben. Zumindest aus Parkplätzen ist das erlaubt. Dann kannst dich ja auf den Boden schmeißen und so tun als hätte dich gerade ein Scharfschütze angeschossen. Der Gutachter wird sich freuen und die Zeugen haben genug zum lachen.
Blöderweise ist dann immer der blöde Ausländer schuld wenn er einem verdientermaßen die Fre**e poliert :mad:
Ja natürlich ist das eine Nötigung die du begangen hast. Ich als Autofahrer wäre vielleicht umgekehrt weil ich keine Lust habe 30 Min. zu stehen. Aber wenn sie gewartet hat hoffe ich doch das sie das volle Programm durchzieht und das mit der Nötigung berechtigterweise vor Gericht bringt.
AFAIK dürfte dich die Person mit dem Auto sogar langsam und vorsichtig zur Seite schieben. Zumindest aus Parkplätzen ist das erlaubt.
Ich weiss ja nicht in welchem Unrechtsstaat Du Deinen Führerschein gemacht hast aber hier in Deutschland landest Du mit so einer Rechtsauffassung mal ganz schnell Da wo Du hingehörst -
im Knast. Wo Du für mich hingehörst darf ich hier leider nicht genauer erörtern, da das gegen die Regeln dieses Forums verstossen würde.
Aber Du hast es ja schon selber angedeutet .. "Blöderweise ist dann immer der blöde Ausländer schuld"
Allen Rechtsverdrehern hier muss ich jetzt mal leider ganz arg enttäuschen - eine Personalienaufnahme durch die Beamten fand nicht statt ... insofern ist nix mit Anwalt
und Nötigung etc., was ja eh eingestellt würde.
Ach ja wegen der 30 Minuten ... erst meine die Dame, ich solle die Polizei rufen - hatte aber kein Handy dabei ... dann ging sie in so ne türkische Dönerbude und hat sich was zu trinken bestellt und mit dem Besitzer gegen mich geblafft ... und dann ohne das ich es mitbekommen habe doch die Polizei gerufen, was mir natürlich erstmal entgegenkam. War ne schöne Show zu sehen, wie die 2 unberechtigt parkenden türkischen Mitbürger ihre PKWs 5 Minuten vor Eintreffen der Uniformierten mal ganz schnell aus der Fussgängerzone ENTFERNTEN !
Die hatten wohl schon mit Ärger gerechnet ...
http://m.focus.de/auto/ratgebe…reihalten_aid_584237.html
Viel Spaß beim Autos blockieren. Wie gesagt, bis halt mal der richtige (oder aus deiner Sicht betrachtet falsche) drinsitzt ![]()
Na dann wünsch ich Dir mal einen guten Anwalt der Dir beweisen kann, dass Du mich
durch das Anfahren mit dem PKW
1. nicht verletzt hast
2. keiner Drohnung mit physischer Gewalt ausgesetzt hast.
Bei sowas ist nicht nur ganz schnell mal der Lappen weg wegen fehlender Eignung der Führung eines KFZ im öffentlichen Strassenverkehr sondern auch mal schnell eine kleine Freiheitsstrafe.
Aber nochmal zum Thema Nötigung .. nach der von mir gefundenen Defintion kam das gar nicht Frage, weil ich der Dame weder physisch noch psychisch gedroht habe.
Im Gegenteil, den Tatbestand der Nötigung seh ich mehr auf meiner Seite ...
Nach dem § 240 StGB begeht eine Nötigung, "wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt". Allein der Versuch dazu ist strafbar.
Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt. So ist das Ausbremsen nach der Rechtsprechung als Gewalteinwirkung anzusehen. Wer einen nachfolgenden Fahrzeugführer durch grundloses Bremsen oder durch einen überraschenden Fahrbahnwechsel zum Bremsen zwingt, bereitet ein physisches Hindernis und handelt daher mit Gewalt.
Eine Nötigung im Straßenverkehr im Sinne des § 240 StGB kann zum Beispiel durch Zufahren auf eine Person, um sie zur Freigabe eines Parkplatzes zu veranlassen, ebenso begangen werden wie durch zu dichtes Auffahren und Aufblenden, um den Vordermann etwa von der Uberholspur zu drängen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/noetig…senverkehr/#ixzz3b6DCZEkb
(oder aus deiner Sicht betrachtet falsche) drinsitzt
Na ja, kommt drauf an ob der andere schonmal Erfahrung mit CS Reizgas gemacht hat oder
diese Erfahrung noch machen will.
Mal gucken ob der "falsche" dann nicht genau der "richtige" für mich ist ....
Und du denkst ich würde einen Kratzer im Lack riskieren um dich zur Seite zu schieben?
Das würde ich auf herkömmliche Art und Weise machen ![]()
Edit: mit CS Gas wird die Sache noch interessanter und du reitest dich noch weiter in die Bredouille. Ich kann sagen ich wollt ihn bitten Platz zu machen und er hat mich mit Reizgas vollgesprüht.
Glaub mir, dein ganzen rechtlichen Kram kannst dir in den Allerwertesten schieben. Der rettet dich in dem Moment auch nicht. Würde er es tun gäbe es keinen Totschlag auf dieser Welt ![]()
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!