Hallo,
ich werde mit meiner Partnerin zusammen in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wir sind nicht verheiratet und da wir den Fall, dass wir uns gegenseitig einen Schaden zufügen (Sachschaden oder Personenschaden) absichern wollten hatten wir eigentlich vor zwei getrennte Versicherungen abzuschließen.
Aufmerksam geworden sind wir auf die Problematik, insbesondere bei Personenschäden durch diesen Artikel: http://www.verbraucherzentrale…tversicherungen-aufpassen
Nun habe ich aber in den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung den Passus entdeckt, dass Schäden "die Sie Angehörigen zufügen die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Ehepartner, Kinder)" nicht mit versichert sind. Nun stellt sich mir die Frage, greift dieser Punkt auch bei unverheirateten Lebensgemeinschaften, wie ist das denn üblicherweise bei einer Privathaftpflichtversicherung?
Denn wenn das immer ausgeschlossen ist kann man sich die Mühe und Mehrkosten von zwei getrennten Versicherungen sparen und eine gemeinsame abschließen.