Frage zu Passus in Privathaftpflichtversicherung

  • Hallo,


    ich werde mit meiner Partnerin zusammen in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wir sind nicht verheiratet und da wir den Fall, dass wir uns gegenseitig einen Schaden zufügen (Sachschaden oder Personenschaden) absichern wollten hatten wir eigentlich vor zwei getrennte Versicherungen abzuschließen.


    Aufmerksam geworden sind wir auf die Problematik, insbesondere bei Personenschäden durch diesen Artikel: http://www.verbraucherzentrale…tversicherungen-aufpassen


    Nun habe ich aber in den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung den Passus entdeckt, dass Schäden "die Sie Angehörigen zufügen die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Ehepartner, Kinder)" nicht mit versichert sind. Nun stellt sich mir die Frage, greift dieser Punkt auch bei unverheirateten Lebensgemeinschaften, wie ist das denn üblicherweise bei einer Privathaftpflichtversicherung?


    Denn wenn das immer ausgeschlossen ist kann man sich die Mühe und Mehrkosten von zwei getrennten Versicherungen sparen und eine gemeinsame abschließen.

  • Ist eure Lebensgemeinschaft denn eingetragen? Wohl nicht außer ihr seid gleichgeschlechtlich. Also seid ihr quasi WG-Bewohner...

  • Was macht Ihr denn gegenseitig kaputt, außer Eurer Beziehung... :D
    Ein Vertrag reicht.


    migolf

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  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Was macht Ihr denn gegenseitig kaputt, außer Eurer Beziehung... :D
    Ein Vertrag reicht.


    migolf


    Du hast Die den Link scheinbar nicht durchgelesen...

  • Nein, habe ich nicht. Bin aber auch noch nicht auf die Idee gekommen, mich gegen meinen Partner (Frau, Freundin, wie auch immer) zu versichern. Sorry!


    migolf

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  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Nein, habe ich nicht. Bin aber auch noch nicht auf die Idee gekommen, mich gegen meinen Partner (Frau, Freundin, wie auch immer) zu versichern. Sorry!


    migolf


    Hättest Du den Artikel gelesen wäre dir der Unterschied zwischen Frau und Freundin bewusst. Und nein, es geht hier nicht um die Sonnenbrille von Schatzi. Sorry.

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Nein, habe ich nicht. Bin aber auch noch nicht auf die Idee gekommen, mich gegen meinen Partner (Frau, Freundin, wie auch immer) zu versichern. Sorry!


    Auf die Idee wäre ich auch niemals gekommen. Aber der verlinkte Beitrag der Verbraucherzentrale hat mir da schon zu denken gegeben. Es geht auch nicht um Sachschäden. Wenn sie mein Tablet runter wirft dann ist das halt schlicht und ergreifend wirklich mal "dumm gelaufen" aber die im Artikel beschriebene Problematik bei Personenschäden hat mir schon zu denken gegeben.

  • So, habs nun gelesen! Und nehme alles zurück. Mir war nicht klar, dass es bei einem "Streit" Zweier, eine Angelegenheit Dritter wird.
    Asche auf mein Haupt!


    migolf

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  • Nein, ist (so) nicht mehr aktuell.


    Der BGH hat 2013 entschieden, dass das Familienprivileg aus § 116 Abs. 1 SGB X, das einen Rückgriff der Sozialversicherungsträger auf Familienangehörige ausschließt, auf nichteheliche Lebensgemeinschaften analog anzuwenden ist. Insofern gibt es jetzt also keinen Unterschied mehr zwischen Ehen, eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.


    BGH, Urteil vom 5.2. 2013 – VI ZR 274/12 klick

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