Lidl akzeptiert MasterCard & Visa ab 01.07.15 / American Express ab 10/2018



  • Die Stellungnahme des BGH wurde in seinem zitierten Urteil schon berücksichtigt.


    Deshalb sprach ich auch von "Eigenheiten" des Einzellfalls.
    Davon gibt es noch mehr.


    Und schon auf der Vorseite hatte ich geschrieben:


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Skimming und der Verlust der Karte dürfen auch nicht in einen Topf geworfenen werden,genauso wenig wie die Zahlungen ohne Unterschrift mit (vermeintlicher) Einverständnis des Kunden.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Es ändert alles an deinen Einwand!


    Die Zahlung wird (wahrscheinlich) als von dir akzeptiert gewertet.So kenne ich es aus verschiedenen Urteilen.


    Quellen bitte?
    Nochmal:


    1. Wer eine Forderung einem anderen gegenüber erhebt, der muss diese ggf. beweisen.
    2. Die Bank behauptet, sie hätte eine Forderung aus Kreditkartenzahlung gegen mich, da ich einen Beleg unterschrieben habe.
    3. Der Beleg wird deiner Aussage nach (Zitat) "vor Gericht als Beweis nicht zugelassen werden", dennoch aber
    4. (Zitat weiter) "die Zahlung als akzeptiert behandelt".


    Nochmal: Wo passiert das, dass jemand vor Gericht behauptet, er hätte eine Forderung, da ich etwas unterschrieben hätte - diese Unterschrift (Zitat) "vor Gericht als Beweis nicht zugelassen" wird, das Gericht dann aber trotzdem entscheidet, ich hätte diese Transaktion autorisiert und sei somit zahlungspflichtig?


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    So kenne ich es aus verschiedenen Urteilen.


    Also: Quellen bitte!
    Quellen bitte für deine Behauptung, eine vom Karteninhaber bestrittene Zahlung würde gerichtlich als "autorisiert" angesehen, obwohl (Zitat) "die Unterschrift (...) vor Gericht als Beweis nicht zugelassen" wurde.


    Also ich wiederhole es nochmal: Welches Gericht sagt (sinngemäss) "Die Bank behauptet, du hättest da mit deiner Unterschrift gezahlt. Die Unterschrift interessiert uns aber nun gar nicht, die lassen wir als Beweis gar nicht zu. Wir gehen davon aus, dass du wirklich da gezahlt hast. Als musst du auch dafür blechen!"


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dasselbe wird dir passieren,wenn du die Widerspruchsfristen verpassen solltest.


    Zudem:
    Wieso sollte dir die "Bank" etwas nachweisen müssen,wenn das Gericht feststellen sollte,dass du zu spät den Verlust gemeldet hast und somit dich die Schuld trifft?


    Alles belanglose Ablenkungsmanöver. ;) Im Ernst: Um das geht's doch jetzt nicht.
    Ich zögere nicht schuldhaft, und ich überprüfe meine Bankabrechnungen rechtzeitig und widerspreche ggf. ebenso.
    Und wenn dem doch so sein sollte, so nehmen wir einfach mal, es sei nicht so.
    Irgendein potentielles Fehlverhalten meinerseits (ob nun schuldhaft oder nicht) lässt sich immer konstruieren.



  • Meine Güte!


    Ich spreche nicht von dir und deinen Bankabrechnungen sondern von dem hier (re)konstruierten Fall!


    Eins sei dir aber noch gesagt:
    Im Zivilrecht sind nicht die Ansprüchen das wichtigste sondern deren Durchsetzbarkeit und diese ist sehr oft an Fristen gekoppelt.


    Nur so funktioniert der Rechtsverkehr für alle Seiten sicher.


    Damit ist auch alles gesagt und ich wünsche dir einen schönen Abend! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Damit ist auch alles gesagt und ich wünsche dir einen schönen Abend!


    D.h., Begründung bzw. Belege bleibst du uns schuldig, für deine wiederholt geäusserte Behauptung, die Unterschrift würde vor Gericht nicht als Beweis zugelassen, jedoch trotzdem (m)eine Autorisierung unterstellt?


    Du gehst jetzt überhaupt nicht auf den entscheidenden Punkt ein?


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Im Zivilrecht sind nicht die Ansprüchen das wichtigste sondern deren Durchsetzbarkeit und diese ist sehr oft an Fristen gekoppelt.


    Nur so funktioniert der Rechtsverkehr für alle Seiten sicher.


    Der Rechtsverkehr funktioniert aber ganz sicher (!) auch nicht so, dass
    1. eine Zahlungsverpflichtung per Unterschrift (auf einem Kreditkartenbeleg) begründet wird
    2. diese Unterschrift wenn's hart auf hart kommt vor Gericht als Beweis gar "nicht zugelassen wird"
    3. das Gericht dann aber trotzdem die Forderung bejaht.

  • Und was war bitte noch mal das Thema?


    Ach ja, die Möglichkeit mit Visa und MasterCard bei Lidl zu bezahlen...

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied


    Der Rechtsverkehr funktioniert aber ganz sicher (!) auch nicht so, dass
    1. eine Zahlungsverpflichtung per Unterschrift (auf einem Kreditkartenbeleg) begründet wird


    Ganz sicher? ;)


    Den Rest hatte ich dir ja versucht per PN zu erklären.
    Aber lassen wir das.
    Ok?

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ich hatte übrigens dein Anliegen hier beantwortet:

    Oh, bitte... Das soll die Antwort darauf gewesen sein?

    Zitat

    Aber du bringst ja gerne mal was durcheinander. ;)

    ... aus berufenem Munde.


    Na, sei's drum. Viel Spaß noch weiterhin. Vielleicht findest du ja noch ein anderes Opfer. Ich stehe für weitere Spielchen nicht mehr zur Verfügung. ;)

  • Von dir haben wir keine Antwort mehr bekommen - nur eben irgendwelche Behauptungen - obwohl du mit dem Thema hier angefangen hast.


    Vielleicht ist das aber auch besser so. ;)

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