ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von stanglwirt
Dann gehen wir mal ein paar Nummern drüber. BGH: XI ZR 370/10 v. 29.11.11
.https://openjur.de/u/266976.html
Die Bank muss nachweisen, dass die Originalkarte eingesetzt worden ist. Wenn die Karte+PIN kopiert worden ist, dürfte dieser Nachweis für die Bank unmöglich sein und auch sonst ist das äußerst schwierig.
Die Stellungnahme des BGH wurde in seinem zitierten Urteil schon berücksichtigt.
Deshalb sprach ich auch von "Eigenheiten" des Einzellfalls.
Davon gibt es noch mehr.
Und schon auf der Vorseite hatte ich geschrieben:
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Skimming und der Verlust der Karte dürfen auch nicht in einen Topf geworfenen werden,genauso wenig wie die Zahlungen ohne Unterschrift mit (vermeintlicher) Einverständnis des Kunden.