Unsere derzeit tätige Haushaltshilfe ist geringfügig beschäftigt. Seit diesem Jahr erhält sie zusätzlich zum Grundlohn auch Fahrtkosten erstattet. Das sind je Arbeitstag 5,20 € (Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV, den sie auch nutzt).
Heute wollte ich eigentlich die Halbjahresmeldung für das 1. Hj. 2015 fertigbekommen, wobei ich denke, dass die Fahrtkostenerstattung nicht in die Meldung gehört, weil sie kein "Arbeitsentgelt" ist, sondern der Ersatz barer Auslagen. Und dieser Posten ist im Halbjahresscheck (anders als in der Lohnsteuerbescheinigung für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse) nicht vorgesehen.
Hat hier jemand Bedenken?
Wenn ja, würde ich die Meldung in die nächste Woche verschieben.