Geldautomaten: Abheben wird teurer

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale


    Bei dem insolventen Autohaus mit der Barzahlung könnte
    -ein Mitarbeiter unleserlich gezeichnet haben
    -ein unberechtigter Mitarbeiter gezeichnet haben


    Richtig aber bei Barzahlung hast Du dann ein Auto und einen Fahrzeugbrief und somit einen Anscheinsbeweis


    Bei ner Überweisung ist dein Geld erstmal weg, und du hast kein Auto

  • Zitat

    Original geschrieben von Steffi21
    Richtig aber bei Barzahlung hast Du dann ein Auto und einen Fahrzeugbrief und somit einen Anscheinsbeweis


    Bei ner Überweisung ist dein Geld erstmal weg, und du hast kein Auto


    Naja, auf einen "Anscheinsbeweis" würde ich mich nicht verlassen, denn der Konkursverwalter behauptet gerne mal, dass nicht rechtverbindlich gezahlt wurde.
    Wenn man so doof ist und vorher überweist, ist man selbst schuld, wenn man kein Auto bekommt. Relativ sicher ist es, wenn man nach Erhalt des Autos überweist, aber das machen nur sehr wenige Autohäuser und nur, wenn man längere Zeit bekannt ist.
    Deshalb hatte ich vor einem Jahr erst bei Abholung mit EC-Karte gezahlt, nachdem die Bank das Tageslimit für ein paar Tage entsprechend erhöht hat. Kreditkarte wäre genau so sicher und noch etwas einfacher gewesen, aber mein Händler akzeptierte leider keine. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Naja, auf einen "Anscheinsbeweis" würde ich mich nicht verlassen, denn der Konkursverwalter behauptet gerne mal, dass nicht rechtverbindlich gezahlt wurde.
    Wenn man so doof ist und vorher überweist, ist man selbst schuld, wenn man kein Auto bekommt. Relativ sicher ist es, wenn man nach Erhalt des Autos überweist, ...


    Hast Du azurblaue Augen oder wie kommst Du auf die Idee, ein Kraftfahrzeug (irgendwann) per Überweisung bezahlen zu dürfen?


    Ich habe mein letztes Kfz bei einem Clubkollegen gekauft und wir waren beide froh, das Geschäft bei Übergabe Zug um Zug abzuwickeln zu können. Nicht umsonst heißt es: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Ohne Freundschaft hätte ich zu das Fahrzeug per Vokasse zahlen müssen mit der Folge, dass ich (deutlich kostengünstiger) die Wege per Taxi zurücklegen würde. In diesem meinem Leben würde mir nicht im allergeringsten in den Sinn kommen, einen Neuwagen vor Übergabe per Überweisung zu zahlen. Selbst im Zustand der Demenz würde ich mir solche Dämlichkeit nicht zutrauen. Denn selbst Dementen bleiben anerzogene natürliche Verhaltensweisen der menschlichen Spezies erhalten.


    Will heißen:


    Sogar (oder vielleicht insbesondere) im Freundeskreis bin ich bemüht, Geschäfte Zug um Zug abzuwickeln, wie es das deutsche bürgerliche Recht vorsieht. Einer Freundschaft möchte ich keinerlei Angriffspunkt für finanzielle Auseinandersetzungen bieten, indem ich wider gesetzliche Vorgaben handle.


    Im Hinblick auf einen großen Bekanntenkreis habe ich eine andere Abwicklung als Barzahlung bei Übergabe nie in Erwägung gezogen und werde das auch in Zukunft nicht tun. Selbst dann nicht, wenn unser Landesfinanzminister seine geistig umnachteten Vorstellungen der Abwicklung von Barzahlungen durchsetzen will. Personen, die wegen Fremdgefährdung (von Vermögensinteressen) nach den PsychKG NRW in geschlossene Verwahrung gehören, mag ich nicht über meine Zahlungsweise entscheiden lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hast Du azurblaue Augen oder wie kommst Du auf die Idee, ein Kraftfahrzeug (irgendwann) per Überweisung bezahlen zu dürfen?


    Ich habe mein letztes Kfz bei einem Clubkollegen gekauft und wir waren beide froh, das Geschäft bei Übergabe Zug um Zug abzuwickeln zu können. Nicht umsonst heißt es: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Ohne Freundschaft hätte ich zu das Fahrzeug per Vokasse zahlen müssen mit der Folge, dass ich (deutlich kostengünstiger) die Wege per Taxi zurücklegen würde. In diesem meinem Leben würde mir nicht im allergeringsten in den Sinn kommen, einen Neuwagen vor Übergabe per Überweisung zu zahlen. Selbst im Zustand der Demenz würde ich mir solche Dämlichkeit nicht zutrauen. Denn selbst Dementen bleiben anerzogene natürliche Verhaltensweisen der menschlichen Spezies erhalten.
    ....


    Nun, ein Bekannter hatte vor ca. einen Jahr tatsächlich sein Auto bei einem Händler abgeholt und dann per Überweisung bezahlt. Allerdings war er hier schon lange bekannt und weitere Familienmitglieder haben auch schon Autos dort gekauft. Ich hatte bereits geschrieben, dass dies die große Ausnahme sein dürfte, denn wenn man mal die Marke und damit auch den Händler wechselt, ist man normalerweise nicht persönlich bekannt.
    Ich hatte vor ca. 20 Jahren auch mal ein Auto mittels Lastschrift bezahlt, d. h. nachdem ich das Auto und den Fahrzeugbrief/ -schein erhalten hatte, wurde abgebucht. Das dürfte heute kaum mehr möglich sein, denn für den Händler ist das schon ein Risiko. :rolleyes:
    Wie bereits geschrieben, würde ich niemals per Vorkasse überweisen, denn das ist bei dem Betrag ein großes Risiko für mich als Käufer.
    Meine Karten-Zahlungsweise geht natürlich nur bei (Marken-)Händlern, nicht bei Privatverkäufen. Hmm, sollte ich mal ein Auto von Privat kaufen, müßte ich mir überlegen, wie ich das sicher und einfach abwickeln kann. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Naja, auf einen "Anscheinsbeweis" würde ich mich nicht verlassen, denn der Konkursverwalter behauptet gerne mal, dass nicht rechtverbindlich gezahlt wurde.


    Handlungsvollmacht des Mitarbeiter zeigt sich ex post daran, dass er Dir auch den Brief aushändigen durfte.
    Auch wenn es ein Insolvenzverwalter versuchen könnte, sind die Chancen für ihn IMHO sehr schlecht. Hast halt ein bisschen Ärger am Hals, besser als Geld weg und kein Auto


    Abgesehen davon gibt es bei den meisten Autohändlern, bei denen ich in letzter Zeit bar bezahlt habe, eine Quittung durch das Kassensystem. Das wird noch schwerer anzufechten... Allerdings ist meine "Stichprobe" natürlich nicht groß und somit nicht signifikant

  • Nun gut ... in den Genuss Deiner uneingeschränkten Kreditwürdigkeit im Bekanntenkreis wird also nicht jeder kommen können.


    Dem Normalbürger, der nicht über eine Kreditkarte verfügt, bleibt als Zahlungsweg, der beiden Vertragspartnern gerecht wird, wohl nur der gesetzliche ... also die Barzahlung. Eine vergleichbare Zahlungsweise, die den gesetzlichen Regelfall der Leistung Zug um Zug gewährleistet, fällt mir auf Anhieb nicht ein.


    Ob eine Barabhebung (die hier thematisiert wird) per Kredit- oder sonstiger Karte in nennenswerten Beträgen ohnehin umsetzbar ist, bleibt daher zu bezweifeln. Ein Kleinbetrag von etwa 1.000 Euro (dann aber zu saftigen Gebühren) kann jedenfalls nicht im Sinne des Erfinders sein. :D



    Edit:
    Ich ziehe mir gerade die Schuhe an und latsche zur Shell ... mehr als den üblichen Tausender werde ich dem Tankwart mit absoluter Sicherheit nicht aus dem Kreuz leiern können. :rolleyes:

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