Frage zum Gegenstandwert / Streitwert

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich hier jemand ein wenig auf.


    Angenommen es geht um eine Rechnung von 5000 Euro.
    Bestritten davon werden 1000 Euro.


    Rechtsanwalt schickt der Gegenpartei einen Schriftsatz mit Begründung für den Abzug und dass der unbestrittene Betrag sofort angewiesen wird.


    Der Betrag wird auch am selben Tag überwiesen.


    Angenommen die Gegenpartei geht Tage darauf auch zum Anwalt und erkennt den Abzug nicht an.


    Was ist der Streitwert, wenn der Rechtsanwalt ganz normal nach RVG abrechnet.


    5000 Euro oder 1000 Euro?

  • Hallo,
    ich habe mich inzwischen auch ein wenig an die Ausformulierung gemacht, da ich morgen morgen die Ausarbeitung abgeben muss :-( Warum ist das mit dem Streitwert so kompliziert (der Fall ist noch einer der leichteren von den anderen)


    Ich habe als Begründung geschrieben: Der Streitwert / Gegenstandswert ist im vorliegenden Fall 1000 Euro, da die Gesamtforderung von 5000 Euro nur zu einem Wert von 1000 Euro bestritten wurde und 4000 Euro unbestritten anerkannt wurden.
    Dieses Anerkenntnis wird mit sofortiger Rechnungsbegleichung auch dokumentiert.


    Habt ihr vielleicht noch einen Tipp, wo ich was in der RVG oder ähnliches finde?


    handyman1981 warum meinst du jein? Hab ich was nicht berücksichtigt?

  • So ist es jetzt klarer. ;)


    Was soll der RA jetzt bewältigen?
    Den 1.Rechtszug oder z.B. erstmals ein Mahnschreiben?

  • Ich hätte vielleicht doch lieber den ganzen Fall abschreiben sollen, aber das war mir zu lang :-(


    handyman1981: Aus dem Text ergibt sich, dass der Gegenstandswert Bezug nimmt auf das Schreiben vor Erhebung der Zahlungsklage mit Fristsetzung zur Zahlung. Also außergerichtlich


    Aber ist das denn relevant für den Streitwert?

  • Der ausstehende Bettag ist maßgebend.


    Ich nehme an du hast keinen Rechtsschutz?
    (Jedenfalls interpretiere ich das so)


    Dann würde ich vorsorglich an deiner Stelle zunächst von einer anderen Stelle deine Aussichten prüfen lassen (Rechtsberatung,Verbraucherzentrale etc. - ich weiß ja nicht,um was es geht).


    Wenn man nicht vor hat die Gegenpartei zu verklagen ist der direkte Weg zum RA (ohne Rechtsschutz) nicht immer der Beste.


  • und dabei will der Gute doch nur seinen Fall für die Uni gelöst haben :top:

  • Vielleicht gibts ja Extrapunkte wenn ich den Dozenten nach einer vorhandenen Rechtsschutz frage oder es wird morgen der Lacher :-)


    Nee, aber im Ernst von Rechtsschutz steht da nischt :-)


    Man soll die Fälle nur danach beurteilen, wie hoch der Streitwert ist und begründen


    Ich entnehme deinem Beitrag aber, dass meine Antwort, dass der Streitwert bei 1000 Euro liegt richtig ist? Hast du noch einen Tipp, wo ich das im RVG finde.
    Dass würde einen Extrapunkt geben :-)

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