Hallo,
vielleicht kennt sich hier jemand ein wenig auf.
Angenommen es geht um eine Rechnung von 5000 Euro.
Bestritten davon werden 1000 Euro.
Rechtsanwalt schickt der Gegenpartei einen Schriftsatz mit Begründung für den Abzug und dass der unbestrittene Betrag sofort angewiesen wird.
Der Betrag wird auch am selben Tag überwiesen.
Angenommen die Gegenpartei geht Tage darauf auch zum Anwalt und erkennt den Abzug nicht an.
Was ist der Streitwert, wenn der Rechtsanwalt ganz normal nach RVG abrechnet.
5000 Euro oder 1000 Euro?