Frage zum Gegenstandwert / Streitwert

  • Das findest du im RVG so einfach nicht und zudem müsstest du bei mindestens 2 Paragrafen den Gebührenrahmen kennen.


    Für deinen Fall von 1000€ Streitwert gibt es doch viele Berechnungsseiten,auch z.B. von der Anwaltskammer,und dir selbst was (fehlerhaftes) ausrechnen muss du auch nicht. ;)


    Da kannst du auch alle Paragrafen entnehmen. ;)


    Fallen sind z.B hier:
    Wurde der RA von einem Verbraucher oder Unternehmer beauftragt.
    Oder kurz:
    Auf den letzten Satz kommt es an. ;)*


    *Der jeweilige Prüfer wird sich immer das Ergebnis anschauen und dann die Anspruchsgrundlagen.
    Es gibt nuneinmal sehr(!) anerkannte und bekannte Fachbuchautoren im Zivilrecht (z.B. Medicus),die grundlegend ihre Sachthemen mit Mindermeinungen gestalten.
    Die Lösungswege sind hier sicherlich keinesfalls falsch,nur eben im Jurastudium meistens für die hinterdachte(!) Lösungsstellung einfach zu ku kurz. ;)


    Im Strafrecht ist das alles wesentlich einfacher zu behandeln. ;)

  • @ Handyman1981
    Der Streitwert 1000Euro war übrigens richtig und ausrechnen sollten wir nichts.


    Wir haben jetzt einen etwas anders gelagerten Fall bekommen, auf den ich deine Aussage, dass der Gegenstandwert/Streitwert der ausstehende Betrag ist nicht so ganz anwenden kann.


    Person A und Person B streiten sich über eine zu erbringende Leistung. Der geschätzte Wert (was auch immer das heißen soll) liegt bei 20000 Euro.
    A bietet B an, die Leistung für einen Betrag von 10000 Euro zu erbringen.
    B lässt sich daraufhin juristisch beraten.
    Es wird ein außergerichtlicher Vergleich über die bereits vereinbarte Summe von 10000 Euro geschlossen.
    Welchen Gegenstandwert darf der Rechtsanwalt für die Vergleichsverhandlung hier als Gegenstandswert zugrunde legen.


    Ich vestehe hier zwar eh nicht, warum B sich noch ein Anwalt nimmt, aber egal...


    Was ist denn jetzt der Gegenstandswert? Er war ja eigentlich 20000 Euro. Aber irgendwie tendiere ich hier zu 10000 Euro, da der Betrag ja zwischen A und B bereits runterkorrigiert wurde.

  • Für welches Fach soll das überhaupt sein?


    Justiz und Verfahren? ;)
    (Oder heißt das wieder anders)


    Da müsste eigentlich noch was stehen,warum die beiden vom regulären Preis abweichen wollen:


    -Steuerbetrug
    -zum Nachteil ggü. Dritten
    etc.


    So wie der Fall geschildert ist macht er auch wenig Sinn; auch lösungstechnisch.

  • Hallo,
    ist für Verfahrensrecht :-)


    Mehr steht in der Aufgabe nicht an Angaben. Finde ihn zwar auch mehr als konstruiert, aber das ist ja nicht die Aufgabe ihn zu beurteilen :-)


    Also denke ich mal, er soll so zu lösen sein.


    Hast du einen Tipp?

  • Zitat

    Original geschrieben von HochImNorden


    Es wird ein außergerichtlicher Vergleich über die bereits vereinbarte Summe von 10000 Euro geschlossen.
    Welchen Gegenstandwert darf der Rechtsanwalt für die Vergleichsverhandlung hier als Gegenstandswert zugrunde legen.



    Es steht ja alles da. ;)


    Das "Geplänkel" davor würde den Fall nur beeinflussen,wenn es ausführlicher beschrieben und bestimmt wäre,aber ich nehme an du hast tatsächlich den ganzen Fall gepostet,oder?

  • handyman1981
    hab nur einzelen Wörter getauscht, weil ich den Text nicht wörtlich abschreiben wollte. Man weiß ja nie :-)
    Wir haben die Fälle abgedruckt auf einem Zetel bekommen.


    Weiß nicht, ob sie aus irgendwelches Fachliteratur sind oder selber konstruiert.



    Bin mir bei der Antwort immer noch ganz unsicher. Ich würde zu 10000 tendieren, da das Angebot ja bereits vor der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit geschah.


    Würdest du das auch so sehen?

  • Wenn es aus dem Fach-/Lehrbuch wäre,dann wäre es in etwa z.B. so zu ergänzen:


    A und B verständigen sich auf die Hälfte,nämlich 10.000€,da eine Rechnungsstellung ausgeschlossen worden ist.
    (U.U. ergänzend: Woher von A die Ware für die Leistung beschafft werden soll ist für B nicht von Belang).



    Dann wäre es klar,worauf man hier hinaus will.


    Bei deinen Fall weiß man nicht einmal,warum B sich vom RA plötzlich beraten lässt und wieso es zu einem außergerichtlichen Vergleich von 10.000€ kommt.


    Sehr komisch das Ganze; wie auch beim letzten Mal.
    Du musst mal deinen Prüfer fragen worauf er jetzt Satz für Satz hinaus wollte. ;)


    P.S:
    Ja,ich nehme an er will auf die 10.000€ hinaus,da ansonsten nichts dem SV dazu zu entnehmen ist außer mit viel Phantasie. ;)

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