Das findest du im RVG so einfach nicht und zudem müsstest du bei mindestens 2 Paragrafen den Gebührenrahmen kennen.
Für deinen Fall von 1000€ Streitwert gibt es doch viele Berechnungsseiten,auch z.B. von der Anwaltskammer,und dir selbst was (fehlerhaftes) ausrechnen muss du auch nicht.
Da kannst du auch alle Paragrafen entnehmen.
Fallen sind z.B hier:
Wurde der RA von einem Verbraucher oder Unternehmer beauftragt.
Oder kurz:
Auf den letzten Satz kommt es an. ;)*
*Der jeweilige Prüfer wird sich immer das Ergebnis anschauen und dann die Anspruchsgrundlagen.
Es gibt nuneinmal sehr(!) anerkannte und bekannte Fachbuchautoren im Zivilrecht (z.B. Medicus),die grundlegend ihre Sachthemen mit Mindermeinungen gestalten.
Die Lösungswege sind hier sicherlich keinesfalls falsch,nur eben im Jurastudium meistens für die hinterdachte(!) Lösungsstellung einfach zu ku kurz.
Im Strafrecht ist das alles wesentlich einfacher zu behandeln.