Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Aus welchen Grund wird die Rückabwicklung verweigert?
    Die Gebühren für die Auktion können ihm ja wieder gutgeschrieben werden.


    Es geht hier gerade mal um etwas über 100€!


    Wo ist so jetzt sein Problem,zumal du mit der Abholung ja auch einen (Kosten-)Aufwand hattest.

  • Antwort des Verkäufers auf mein Ersuchen den Kauf rückabzuwickeln:


    „Hallo Werde diesen Artikel bestimmt NICHT zurücknehmen, da dieser bei Abholung in einem EINWANDFREIEN TECHNISCHEN und OPTISCHEN ZUSTAND war und ist. Der Käufer hatte genügend Zeit gehabt diesen zu begutachten, um dann zu entscheiden, ob er seinen Vorstellungen entspricht. Es wäre kein Problem für mich an dieser Stelle den Kauf rückgängig zu machen Das hat er scheinbar versäumt... MfG. XXX”

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Das ist natürlich mehr als frech!


    Eröffne doch einfach einen Fall in der Bucht. ;)


    Habe ich gemacht, allerdings besteht leider kein Käuferschutz, da der Kinderwagen abgeholt worden ist. Die sinngemäße Antwort "Ätsch, Bätsch, Reingefallen" finde ich auch extrem frech. ;)


    Ich würde ihm jetzt folgenden Brief per Einschreiben schicken:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    am 06.09.2015 habe ich via Ebay einen Teutonia Kinderwagen Modell „BeYou“ von Ihnen ersteigert. Erhalten habe ich allerdings das Modell „Mistral“.


    Aufgrund des geschlossenen Kaufvertrags habe ich Ihnen gegenüber einen Erfüllungsanspruch auf Aushändigung des Modells „BeYou“.


    Ich fordere Sie daher auf, mit Fristsetzung bis zum 25.09.2015, mir entweder einen Teutonia Kinderwagen Modell „BeYou“ auszuhändigen, oder den Kauf rückabzuwickeln.


    Mit fruchtlosem Fristablauf, sehe ich mich gezwungen weitere juristische Schritte einzuleiten und ggf. weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Was meint ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Habe ich gemacht, allerdings besteht leider kein Käuferschutz, da der Kinderwagen abgeholt worden ist. Die sinngemäße Antwort "Ätsch, Bätsch, Reingefallen" finde ich auch extrem frech. ;)



    Das habe ich auch verstanden. ;)


    Nur kenne ich mich mit Kinderwagen nicht so gut aus,vor allem nicht mit der jeweiligen Preisdifferenz der einzelnen Modelle im Gebrauchtmarkt. ;)


    Der allgemein bekannte Käuferschutz wird auch oft überbewertet,obwohl er in deinem Fall gerade sehr förderlich wäre.


    Eine argumentativ gute und sachliche Erklärung an die zuständige Abteilung in der Bucht sollte eigentlich ähnliche Erfolge bewerkstelligen können. ;)

  • Hast du eine Rechtsschutzversicherung und zuviel Zeit und Nerven, oder willst du es nur mal versuchen?


    Ist immer so ne Sache, der eine stellt es so dar, der andere anders.


    Im Grunde hat der Verkäufer recht, warum schaust du dir das Teil nicht genauer an, wenn du es schon abholen gegangen bist. Wenn du unbedingt auf dieses bestimmte Modell scharf gewesen bist, dann solltest du es auch auf anhieb erkennen können. Das ist ja fast so, als ob man ein Auto ersteigert und es abholt und erst im Nachhinein feststellt, dass es anstelle eines Golfs ein Polo ist.


    Rechtlich sieht die Sache vielleicht anders aus, aber wer will sich den Stress und das Risiko wegen 100€ antun?


    Naja einen Drohbrief kann man ja mal schicken, auch wenn das Gegenüber heutzutage auch nicht auf den Kopf gefallen sein dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Im Grunde hat der Verkäufer recht, warum schaust du dir das Teil nicht genauer an, wenn du es schon abholen gegangen bist. Wenn du unbedingt auf dieses bestimmte Modell scharf gewesen bist, dann solltest du es auch auf anhieb erkennen können. Das ist ja fast so, als ob man ein Auto ersteigert und es abholt und erst im Nachhinein feststellt, dass es anstelle eines Golfs ein Polo ist.


    Meine (schwangere) Frau wollte das Modell haben. Sie konnte aus gesundheitlichen Gründen zum Abholen nicht mitkommen und hat mich daher gebeten alleine zu fahren.


    Ich habe den Verkäufer extra noch beim Abholen gefragt, ob es ein "BeYou" ist, was er bejahte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Meine (schwangere) Frau wollte das Modell haben. Sie konnte aus gesundheitlichen Gründen zum Abholen nicht mitkommen und hat mich daher gebeten alleine zu fahren.


    Ich habe den Verkäufer extra noch beim Abholen gefragt, ob es ein "BeYou" ist, was er bejahte.


    Da anscheinend mehrfach bewusst nachgefragt wurde, muss es ja schon Zweifel gegeben haben.


    Wäre es da nicht einfacher gewesen, sich ein Erkennungsmerkmal des Beyou zu merken und nachzusehen, anstatt zu zweifeln und extra nachzufragen?


    Ich kenne diese Kinderwagen nicht, aber vermute, dass es Unterscheidungsmerkmale geben sollte.

  • Also mal ernsthaft, der Verkäufer sagt die Unwahrheit, ob nun bewusst oder nicht, und ich soll das alles prüfen und hinterfragen?


    Wenn du ein Produkt kaufst, möchtest du dich doch auch darauf verlassen können, dass die Angaben stimmen...

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