otelo - Fragen zum Sonderkündigungsrecht bzw. Vertragsübernahme?

  • Frage 1: Hat jmd. Erfahrung mit der vorzeitigen Kündigung eines otelo Postpaid-Mobilfunkvertrages wegen Umzug ins Ausland? Vodafone scheint da nicht besonders kulant zu sein bzw. greift § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG scheinbar nicht für Mobilfunktarife. Hat hier jmd. andere Erfahrung bzw. Kulanzregelungen?


    Frage 2: Die Alternative wäre eine Vertragsübernahme. Ist es bei otelo möglich, bei Vertragsübernahme gleichzeitig eine andere Rufnummer mit in den Vertrag zu portieren?


    Hintergrund: Die Aufenthaltsgenehmigung der Person (Nicht-EU Bürger/in) in Deutschland läuft Ende Januar aus und Sie hat einen neuen Job + Visum in einem anderen EU Land erhalten. Auch Wohnsitz, Bankkonto etc. werden in Deutschland aufgelöst.

  • zu Frage 1 kann ich nichts sagen.


    zu Frage 2 schon. Erstaunlicherweise kann man dort momentan keine Verträge umschreiben lassen.


    Hier deren Antwort vom September 2015 auf meinen Wunsch nach einem Besitzerwechsel:


    Bedauerlicherweise ist ein Vertragspartnerwechsel systemseitig nicht umsetzbar.
    Wir können Ihnen nicht mitteilen, wann dies wieder möglich ist.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.
    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Sven .....
    otelo-Serviceteam

  • Hat mir jemand eine Erklärung weshalb bei Otelo, also einer Vodafone-Marke, Systembedingt kein Vertragsinhaberwechsel möglich sein soll. Bei Vodafone geht das doch.

  • Re: otelo - Fragen zum Sonderkündigungsrecht bzw. Vertragsübernahme?


    Zitat

    Original geschrieben von king85
    Frage 1: Hat jmd. Erfahrung mit der vorzeitigen Kündigung eines otelo Postpaid-Mobilfunkvertrages wegen Umzug ins Ausland? Vodafone scheint da nicht besonders kulant zu sein


    Vielleicht sieht die Kulanz anders aus, wenn die Hardware-Subvention zurückgezahlt wird? Hast Du das schon einmal gefragt? Denn gerade ein Otelo- Vertrag ist überwiegend eine Ratenzahlung für die Hardware.


    Zitat

    Original geschrieben von king85 Auch Wohnsitz, Bankkonto etc. werden in Deutschland aufgelöst.


    Dann sollte die Person Otelo anschreiben, ob mit Überweisung etc. bezahlt werden kann.

  • Keine Vetragsübernahme bei Otelo möglich?


    Ich hatte auf meinen Namen einen Vertrag dort abgeschlossen den jemand schwer krankes dann nutzte. Nach einigen Monaten ist derjenige aber schon verstorben.
    Den Vertrag wollte ich daher auf jemand anderen übertragen, Otelo lehnt aber dies aus "technischen Gründen" ab.
    Auch der Händler hier aus dem Forum erhielt keine Erklärung, nur dass es technisch nicht gehe. Das kann doch aber nicht wahr sein.
    Ich verstehen nicht warum dies grundsätzlich abgelehnt wird. Technisch keine Übernahme möglich, und das in der heutigen Zeit?
    Kann mir jemand was zu den Gründen sagen oder Tipps geben wie ich doch einen Antrag stellen kann?

  • Ich wollte mal einen Vertrag überschreiben lassen. Anderer Anbieter, ging auch "technisch" nicht, mehr Info habe ich nicht bekommen. Der "Empfänger" erhielt die Info er wäre aus Bonitätsgründen abgelehnt. "Technisch" kann also auch die Sperre durch eine Datenbank sein ;-)

  • Vertragsübernahme bei Otelo grundsätzlich nicht möglich


    Kann bei mir nicht sein. Ich hatte bei Otelo die nötigen Unterlagen für eine Umschreibung anfordern wollen und dann erhielt ich die Auskunft dass dies technisch nicht möglich sei.

  • Ich habe aktuell das gleiche Problem. Otelo hat ohne Angaben von Gründen abgelehnt!
    Komisch nur das im Oteloforum beschrieben steht wie ein Vertragsinhaberwechsel funktioniert. Die Konzernmutter VF hält extra Formulare dafür bereit und bei Otelo geht's nicht?


    Vielleicht kann das jemand aufklären?


    Wäre dann die Annahme, dass bei Tod eines Vertragsinhabers und darauf folgender Übernahme Otelo lieber den Vertrag verliert.

    Pinne

  • Es gibt ja kein Recht auf Vertragsübertragung, weder im allgemeinen, noch konkret. Für die Immoblienanmietung gibt's da Regelungen, bei der Mehrheit der nicht explizit geregelten Vertragsarten haben prinzipiell die Erben - so sie denn das Erbe annehmen - die Verträge des Verstorbenen zu erfüllen - auch, wenn sie dessen Leistung garnicht nutzen wollen oder können. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen bleibt dann die einzige Möglichkeit, wenn entweder generell keine Übertragungen vorgenommen werden oder die Nase des Vertragsnachfolgers dem Unternehmen nicht in den Kram passt.

    Je suis Charlie

  • Nun ja, ich habe auch vom Service die Nachricht bekommen, dass seit den AGB's vom Mai 2015 keine Vertragsübertragungen mehr möglich seien. Finde das absolut unlogisch, da ich bei einer Vertragsübernahme keinen Nachteil für o-tel-o erkennen kann.


    Ich werde der Person wohl einfach empfehlen, Bankkonto und Wohnsitz wie geplant aufzulösen und die Abbuchungen ins Leere laufen zu lassen. Dann wird sich otelo schon bewegen.

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