Heißt "Keine Vertragslaufzeit" = 1 Monat MVLZ?

  • Hallo,


    ein kleiner Erbsenzähler-Thread, aber ich habe dazu beim Googeln nichts gefunden. Es geht um Klarmobil, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema unabhängig vom Provider ist: Ich möchte einen Vertrag ("Vertragslaufzeit: keine") nach einer Woche kündigen, fristgemäß mit 2 Wochen Frist zum Monatsende. Klarmobil meint der Vertrag hat 1 Monat MVLZ und lässt die Kündigung nur zu einem späteren Zeitpunkt zu. Ist das so richtig? Bedeutet "keine Vertragslaufzeit" in der Praxis "1 Monat Mindestlaufzeit?"

  • Laut den klarmobil AGBs gibt es unter anderem Verträge mit einem Monat VLZ und Verträge ohne MVLZ.
    Einen Vertrag ohne MVLZ musst Du auch nicht fristgemäß kündigen.

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