ZitatOriginal geschrieben von tweet da du aber auch keine rechnung (und damit keine garantie!) anbieten kannst, solltest du es auf sich beruhen lassen und das nächste mal die klausel "keine rechnung und garantie" sehr groß schreiben. ich verstehe in diesem fall nämlich auch irgendwie den anderen. es gibt genug schwarze schafe bei ebay, die geklautes zeug ohne rechnung verkaufen.
Das ist ja wohl nicht dein Ernst, oder? :confused:
In der Auktion steht drin, daß die Rechnung nicht mehr vorhanden ist. Wenn der Käufer noch nicht mal in der Lage dazu ist sich mal 2 ganze Zeilen zu lesen, dann hat er ganz einfach pech gehabt. Das ist ja wohl wirklich nicht zu viel verlangt.
Die Tour von Käufer finde ich übrigens total daneben. Einfach mal das Gebot nach der Auktion zurückziehen, weil man erst jetzt was in der Auktion gelesen hat, finde ich eine Unverschämtheit. Den Leuten ist anscheind nicht bewußt, daß sie einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Pflicht haben, den Artikel zu nehmen. Wenn einem dann solche Sachen wie mit der Rechnung im nachhinein auffallen, dann kann ich mich nur an den Kopf fassen.