Vertrag widerrufen samt Rufnummerportierung und Neuabschluss mit Rufnummerportierung

  • Hallo zusammen,


    eventuell kann mir hier jemand helfen.


    Ich hatte bis zum 28.02.2016 einen laufenden Vertrag bei otelo. Dieser wurde fristgerecht gekündigt.
    Am 04.03.2016 habe ich einen Vertrag über Modeo mit einem ZUK Z1 und einem o2 Vertrag abgeschlossen. Hier wurde auch eine Rufnummerportierung vorgenommen.


    Heute habe ich ein sehr schönes und viel besseres Angebot bei einem anderen Anbieter - handyflash mit einem LG G4 - gefunden und wollte daher den Vertrag bei Modeo (o2) wirderrufen.


    Der neue Vertrag würde über handyflash bei blau beauftragt werden.


    Meine brennende Frage ist nun folgende:
    Wie bekomme ich meine Nummer, die bereits von otelo zu modeo (o2) übertragen wurde, zu handyflash(blau)?


    Nach einem Telefonat bei modeo nannte mir die Frau vom Support, dass bei dem Widerruf des Vertrages, meine portierte Nummer verloren gehen könnte?


    Das Lieferdatum der Bestellung bei Modeo sollte heute ankommen. Demnach würde ab heute mein 14 tägiges Widerrufsrecht beginnen.


    Hat hier jemand Erfahrungen damit?


    Die Telefonnummer will ich in jedem Fall mitnehmen, da ich keine Lust habe überall eine neue Nummer anzugeben.


    Eventuell war hier der eine oder andere schon mal in einer solchen Situation und kann hier ggf. weiterhelfen.



    Danke,
    Lukas


    P.S.: Sollten die Bezeichnungen der oben genannten Anbieter nicht in Ordnung sein, so werde ich diese entfernen und durch Synonyme ersetzen.

  • Ich sachma, das Römische Reich ist zwar aus anderen Gründen untergegangen (weil es damals noch keine Handyverträge gab), aber diese Kultur der Uminterpretation des Verbraucherschutz-Instrumentes "Widerrufsrecht" zum "Recht auf ich muß nicht wissen was ich will" läßt mich dennoch erschaudern.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • aber diese Kultur der Uminterpretation des Verbraucherschutz-Instrumentes "Widerrufsrecht" zum "Recht auf ich muß nicht wissen was ich will" läßt mich dennoch erschaudern


    Hätte man nicht besser ausdrücken können !
    Assozial ist noch eine höfliche Umschreibung der Anfrage !


    Danke,
    Lukas

    Dir soll einer helfen ? Du weißt aber schon wer für Deine Unentschlossenheit zahlt ?

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