"nur zum Testen einmal angemacht..." was soll das?

  • c-walt hat es richtig erkannt. Ich bezog mich mit "Früher" auf einen Zeitraum von ca. 8 Jahren. Selbst die von mir gewonnenen Erkenntnisse betrafen überwiegend Produkte, für deren ebay-Preise ich mich just for fun interessierte.


    Ich stimme Jays Aussage "wenn jemand ein Gerät neu erwirbt, es auspackt, "testet" und danach verkauft....kann er nicht zufrieden damit gewesen sein. Warum sollte ich das dann haben wollen? Zumal die Eigenschaften des Gerätes im Allgemeinen vorher schon bekannt sind." zu.


    Geräte können allerdings auch als nicht zu den individuellen Bedürfnissen passende Gewinne, Geschenke oder Vertragszugabe zu einem kommen. Solche Neugeräte wurden von mir früher tatsächlich nur auf Funktionsfähigkeit getestet (kurz an- und gleich danach wieder ausgeschaltet + Kontrolle auf Vollständigkeit eventuellen Zubehörs). Genau so hatte ich es dann auch in der Anzeige beschrieben.

  • Ich schätze es ist einfach so, dass sich jemand ein Gerät angeschafft hat weil es von seinen Spezifikationen interessant klang. Zuhause rumprobiert und dann sofort doch das eine und andere entdeckt was dem doch nicht so entsprach, wie es man sich vorgestellt hat. Bevor es dann rumliegt versucht man es wieder zu verkaufen. Ok, man kann sich viele Geräte in den grossen Elektronikgeschäften ansehen und mal damit rumspielen, aber das ist nicht alles. Manchmal will man doch einiges seinen Bedürfnissen nach konfigurieren, und da fällt erst auf das das Gerät dann doch nicht das ist was man möchte wenn was nicht möglich ist.


    Ich hatte auch mal ein Smartphone gekauft und kurz später mich dazu entschieden es wieder zu verkaufen. Aber da habe ich fairerweise angegeben, dass es kaum genutzt ist und wann ich es gekauft habe.


    Aber bei den Geräten die mal zur zum Testen aufgemacht wurden, da sieht man es ja daran wie lange er es hatte wenn er den Kaufbeleg mitschickt. Aber für mich wäre das kein Beinbruch, das Gerät ist neu. Habe mir selber auch schon so ein Gerät gekauft und dem Gerät hat man nichts angesehen von Gebrauchsspuren. Der Aufkleber war (wieder) auf dem Display drauf. Schließlich hat man ja auch Anspruch auf volle Garantie wenn was sein sollte.

  • Es gibt auch die Leute, die das neue subventionierte Endgerät mit möglichst hohem Erlös weiterzuverkaufen, damit sie damit die Fixkosten ihres 2 Jahres-Vertrags reduzieren können. Dann wird das bisherige Gerät einfach weiter genutzt.


    Ich persönlich gucke immer nach solchen Geräten, die sich immer noch in ihrer versiegelten Originalverpackung befinden. Angefingerte Geräte möchte ich nicht haben, da ich ein "Monk" bin.


    Ein iPhone oder einen hochwertigen Androiden würde ich nur auf diese Art kaufen. Wenn der Preisabstand zu gering ist, kaufe ich lieber direkt selbst neu!


    Die Prüfung auf Vollständig- und Funktionstüchtigkeit braucht mir niemand abzunehmen. Dafür gibt es im Fall des Falles die Garantie, die man über die vorliegende Rechnung auch beim Hersteller einfordern kann. Das weiß ich als Käufer auch und würde mich bei Neugeräten auch immer direkt an den Hersteller wenden.


    Auf den Ärger mit dem privaten Vorverkäufer würde ich mich nicht gerne einlassen wollen und deswegen kaufe ich es ja auch günstiger von Privat als Neugerät mit dem entsprechenden Preisabschlag, weil ich mich dann selbst kümmere, falls nötig. Ich brauche dann auch dem Verkäufer nicht mehr auf den Sack zu gehen, der auch froh ist einen guten Deal gemacht zu haben und zudem froh ist nichts mehr davon zu hören. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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