Werkstatt brennt bei Rep. Auto ab: Wie weiter vorgehen?

  • Es ist doch eigentlich ganz einfach:


    1. Ermitteln wieviel das Auto im intakten Zustand wert gewesen wäre. Irgendwelche Reperaturen von vor X Monaten spielen da eher keine große Rolle mehr, die waren ja notwendig um überhaupt ein intaktes Fahrzeug zu haben. Klingt blöd, ist aber so.


    2. Den ermittelten Wert zahlt die Versicherung oder die Werkstatt selbst. zzgl. Ausfall des Fahrzeugs, Schreibgebühren etc. wie bei jedem anderen Fahrzeugschaden auch.


    3. Derjenige der bezahlt, bekommt das Schrottauto dann. Kassieren + Schrottauto ist nicht, dafür bekommst du ja den Fahrzeugwert ersetzt. Ausser du vereinbarst explizit einen niedrigeren Zahlbetrag + Schrottauto aber wofür?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Letzteres könnte man noch anwaltlich klären lassen. Oder mit dem Schädiger reden "schenk mir die Karre, sonst mache ich Nutzungsausfall geltend". Wobei der Nutzungsausfall bei einer am Anfang wegen Durchrostung fahruntüchtigen Schrottlaube erst vorhanden sein müßte...


    von welcher Karre sprichst du jetzt?


    und Nutzungsausfall oder Mietwagen bezieht sich wohl entweder auf die Fahrtüchtigkeit ohne einen Stoßdämpfer oder auf die vereinbarte Beendigung der Reparatur

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dass es finanziell deutlich lukrativer gewesen wäre, von Beginn an alles dem Anwalt zu übergeben, ist allen klar.

    Mir nicht. Was hätte der noch erreichen können/wollen? (ernstgemeinte Frage).
    Sagen wir mal, der Wert des Wagens würde auf 350 Euro festgesetzt [vergleichbare Modelle?!] (weiß nicht, wie es dareinzählt, dass er ja "defekt" war, weswegen er ja in der Werkstatt war?!) und dann kommen noch 18 Tage x 20 Euro für den Ausfall dazu, dann sind wir bei 710 Euro plus evtl. noch Kindersitz und sowas. Dann bin ich vielleicht am Ende bei 900 Euro mit viel Stress. Oder übersehe ich was und habe mich komplett über den Tisch ziehen lassen?

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Chris:
    Du hast das Auto für 750€ verkauft, und es gehört aus meiner Sicht dem Schädiger. Da kannst Du nur höflich fragen, ob Du Das Auto mitnehmen kannst oder noch Sachen ausbauen darfst.


    NOCH ist es ja nicht weg. Es gibt nur eine mündliche Vorvereinbarung, dass er auf mein Angebot eingeht.
    Und in dem Schreiben geht es um den "Schadensersatz" - vom "Verkauf" steht da nichts drin, wobei ich mich eben frage, ob das gleichbedeutend ist oder nicht?!


  • 1. natürlich spielen diese keine Rolle, mir ging es eher darum Chris als guten Kunden darzustellen, denn wie ich ihn verstanden habe war das KFZ immer dort


    2. genau, aber dies soll wohl vermieden werden, Stichwort Fahrlässigkeit


    3. ja, danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Mir nicht. Was hätte der noch erreichen können/wollen? (ernstgemeinte Frage).
    Sagen wir mal, der Wert des Wagens würde auf 350 Euro festgesetzt [vergleichbare Modelle?!] (weiß nicht, wie es dareinzählt, dass er ja "defekt" war, weswegen er ja in der Werkstatt war?!) und dann kommen noch 18 Tage x 20 Euro für den Ausfall dazu, dann sind wir bei 710 Euro plus evtl. noch Kindersitz und sowas. Dann bin ich vielleicht am Ende bei 900 Euro mit viel Stress. Oder übersehe ich was und habe mich komplett über den Tisch ziehen lassen?


    NOCH ist es ja nicht weg. Es gibt nur eine mündliche Vorvereinbarung, dass er auf mein Angebot eingeht.
    Und in dem Schreiben geht es um den "Schadensersatz" - vom "Verkauf" steht da nichts drin, wobei ich mich eben frage, ob das gleichbedeutend ist oder nicht?!


    mobile hat mir 200 bis 2500 ausgespuckt


    naja, Vorvereinbarung? Goyale liegt mit einem Kaufvertrag schon gut

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    von welcher Karre sprichst du jetzt?


    Die abgebrannte Schrottlaube.


    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive und Nutzungsausfall oder Mietwagen bezieht sich wohl entweder auf die Fahrtüchtigkeit ohne einen Stoßdämpfer oder auf die vereinbarte Beendigung der Reparatur


    Für die Zeitdauer der geplanten Reparatur gibt es eh keinen Nutzungsausfall. Für ein paar zusätzliche Tage nach dem Abfackeln gibt es vielleicht Nutzungsausfall.
    Der Nutzungsausfall bemisst sich nach dem Nutzwert des 20 Jahre alten PKW. Das wird nicht so viel sein. Ich würde die Werkstatt fragen, ob ich morgen vorbeikommen und meine 750€ abholen kann, und bei Abholung das Thema Kompensation Nutzungsausfall gegen Mitnahme des Autos ansprechen. Falls ja, würde ich das Thema abhaken.


    Persönliche Meinung. Keine Rechtsberatung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris Mir nicht. Was hätte der noch erreichen können/wollen? (ernstgemeinte Frage).


    Er hätte maximalen Nutzungsausfall rausgeholt, und Deine Opportunitätskosten auf nahe 0 gesenkt. Opportunitätskosten sind die Kosten, welcher der mit der Sache verplemperten verlorenen Zeit, multipliziert mit dem Wert Deiner Zeit, entsprechen. Wenn Du das ganze Ding sofort ohne 1 s nachzudenken an den Anwalt abgegeben hättest, hättest Du z.B. Zeit gehabt, um 10 oder 20h bei McDoof Hamburger rauszureichen, und hättest 100 oder 200€ verdient.


    Zitat

    Original geschrieben von Chris NOCH ist es ja nicht weg. Es gibt nur eine mündliche Vorvereinbarung, dass er auf mein Angebot eingeht.


    Zitat

    Nachdem er so unverschämt wurde, habe ich klar gesagt, dass die 750 Euro meine untere Schmerzgrenze und schon aus meiner Sicht sehr fair sind und dass wir es sonst gern über einen Anwalt und die Versicherung klären lassen könnten. Daraufhin stimmte er dem Betrag dann doch zu.


    Du hast ein Angebot abgegeben, er hat angenommen, und der Vertrag ist damit geschlossen. Die Schriftform ist nicht notwendig, wenngleich auch rechtssicherer. Und dann würde auch dastehen, ob mit den 750€ die Schrottlaube, oder die Schrottlaube + Nutzungsausfall gemeint sind. Da gäbe es hier keinen Streit mehr.

  • Nach diversen Erfahrungen im Bekanntenkreis würde beim Einschalten einer Versicherung bei dem Alter ein Zeitwert von genau 0 rauskommen.
    Von daher die 750,- € nehmen, das Thema abhaken und keine weitere Energie mehr reinstecken.

  • Hi,
    frag den Meister, ob du die Karre selber an den Schrotthändler verticken darfst.


    Ansonsten ist bei dem Alter der Wert idR immer abhängig von der TÜV-Dauer, bei 1,5 Jahren wären mE mehr als 1000,-- fair gewesen, aber dafür ist es sicherlich zu spät.


    Ich hoffe, du hast bei dem Mann jetzt einen Stein im Brett, solltest ihn bei Übergabe freundlich (!)dran erinnern, dass es schön wäre, wenn er dir bei künftigen Reparaturen am neuen Fahrzeug ähnlich entgegenkommt wie du das jetzt gemacht hast.


    Ein guter Mech ist mehr als die 300,-- auf mehrere Jahre wert :)


    Greetz und viel Erfolg beim Neukauf (juchhu, mal wieder ein Autothread bei TT? :D )

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