Hallo Leute,
ich habe irgendwo mal gelesen, dass der Mieter einen bestimmten Betrag im Jahr vom Vermieter einholen kann für notwendige Reperaturen.
Stimmt das?
Für was ist der Vermieter alles zuständig?
Für infos wäre ich sehr Dankbar:top:
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Hallo Leute,
ich habe irgendwo mal gelesen, dass der Mieter einen bestimmten Betrag im Jahr vom Vermieter einholen kann für notwendige Reperaturen.
Stimmt das?
Für was ist der Vermieter alles zuständig?
Für infos wäre ich sehr Dankbar:top:
Der Vermieter muss Reperaturen an dem Inventar des gemieteten Raumes / der gemieteten Räume zahlen. wenn zum Beispiel die Heizung desfekt ist. Dies muss jedoch nachweisbar ohne eigenes Verschulden des Mieters geschehen. Dies gilt jedoch nur, sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges vermerkt ist.
Das heisst: Wenn Du mit dem Hämmerchen auf dem Heizkörper rumkloppst und Dich dann beschwerst, das dieser kaputt ist, zahlt der Vermieter logischerweise nicht. ![]()
-Andi-
Wie sieht es mit der Toilette aus, oder Rollos, Haustür, Fenster etc...
ZitatOriginal geschrieben von kunterbund1503
Wie sieht es mit der Toilette aus, oder Rollos, Haustür, Fenster etc...
Sofern Du nicht mutwillig drauf rumgehauen oder eingeschlagen hast, müsste er zahlen! Ich sage extra "müsste"´, da ich Deinen Mietvertrag kenne. Denn dort sind meist solche Schadensfälle im Vorfeld geregelt.
-Andi-
Was Andreas hier mit Sicherheit meint ist die "Kleinreparaturenpauschale" die vereinbart werden kann.
diese bezieht sich aber nur auf Gegenstände des täglichen Gebrauches und darf 75€ nicht übersteigen, +ber 75€ ist der Vermieter für die Reparatur vollständig zuständig.
Da für 75€ heutzutage schon fast kein Handwerker mehr rauskommt, wird diese Regelung wirklich nur bei den kleinsten Mängel anwendbar sein, z.B. Defekter Wasserhahn, defekter Duschschlauch o.ä., es soll einfach verhindert werden, das mit solchen - nun wirklich von jedermann selbst zu reparierdenden - Schäden die Verwaltung unnötig geblockt wird.
Eine Regelung, die über diese 75€ Regelung hinaus geht ist bei Wohnhäusern unzulässig; bei Gewerbe gibt es keinen Mieterschutz, daher kann man auch sämtliche Reparaturen auf den mieter vertraglich abwälzen.
c ya,
Masta
Si Sancho! Bei Gewerbe handelt es sich ja eh meist um Pacht- und nicht um Mietverträge :).
Was man als angehender Banker in der Berufsschule alles lernt... ![]()
-Andi-
Danke für eure Antworten.:top:
ZitatOriginal geschrieben von Andreas Böhm
Si Sancho! Bei Gewerbe handelt es sich ja eh meist um Pacht- und nicht um Mietverträge :).
Was man als angehender Banker in der Berufsschule alles lernt...
-Andi-
Lernt ihr da auch warum und weshalb?
Die eigentliche "Pacht" gibt es nur bei der sog. Landpacht, also wenn der Bauer Erwin dem Bauer Fred 2 Ha Weide verpachtet.
Das was du meinst ist zwar auch Pacht (weil der Verpächter dem Pächter nach 581BGB die "Früchte" die sich aus der Pachtsache ergeben abzutreten hat), es sind aber die Vorschriften des normalen Mietrechtes anzuwenden.
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Lernt ihr da auch warum und weshalb?
Nöööööööö... ![]()
Aber gut zu wissen ist es IMHO trotzdem und ausserdem muss ich mich ja in anderen Bereichen besser auskennen
.
-Andi-
ZitatOriginal geschrieben von kunterbund1503
Wie sieht es mit der Toilette aus, oder Rollos, Haustür, Fenster etc...
Alles, was Du mitgemietet hast. Wenn die Rollos dranwaren, muß der Vermieter die auch reparieren (bzw. die KOsten tragen), außer er hat es im Vertrag explizit ausgeschlossen.
:cool:
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