Hallo,
ich war letzte Woche in der Schweiz und habe nach der Rückkehr in Konstanz am Bahnhof jemanden angerufen. Danach voller Schreck festgestellt, dass das Handy noch im Schweizer Netz eingebucht war. Blöd von mir, ich weiß, ich bin aber leider kein routinierter Grenzgänger. So recht einsehen will ich das aber nicht, dass ich mitten in einer deutschen Stadt das fünfzehnfache für ein Telefonat bezahlen soll. Hätte es Aussicht auf Erfolg, der Rechnung zu widersprechen, oder ist die Rechtslage ganz klar gegen mich in diesem Fall?
Beste Grüße!