BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von alf54
    Gewährleistung gibt es bei Privatverkäufen nicht, da ich diese wirksam ausgeschlossen habe ;).


    Nur manchmal gilt der Ausschluss nicht,auch wenn sich der Verkäufer Sicher fühlt.
    Jemand der Dick&fett mit den 50GB wirbt kann ich Falle des Untergangs wie jetzt schonmal nicht die Gewährleistung ausschliessen.
    Da gabs so einen Experten der irgendwie formulierte das ein Anbieter einen Tarif nicht einfach kündigen darf o.s.ä..
    Da kann man wieder einen Hobby Juristen Thread starten. xD


    Zitat

    Außerdem gilt Gewährleistung nur bei mangelhafter Sache. Und dieser Artikel hat keinen Mangel im rechtlichen Sinne.


    Naja,wenn die 50 GB Option nicht beworben wurde.....


    Zitat

    Außerdem hätte der Käufer damit rechnen müssen. Von daher shit happens ;).


    Der Verkäufer nicht?


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • JanPett
    Nein. Es ist sogar geboten! Stichwort Kündigungsfrist, Art der Zustellung usw.
    Im iPad gibt es keine ankommenden SMS...


    migolf

    iPhone SE
    Gratis Full-Flat = o2 Blue All-in S ex Zehnsation ADAC
    Entertain via 1&1 Doppel-Flat 50.000 @FRITZ!Box 7580
    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Es handelt sich hier nicht um eine Vertragskündigung. Lediglich eine Option ist davon betroffen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zum Glück nimmt o2 nur das "internet Pack Plus" aus dem Portfolio und nicht das "Internet Paket Plus", das wir vermutlich alle hier nutzen.

  • Zitat


    Nur manchmal gilt der Ausschluss nicht,auch wenn sich der Verkäufer Sicher fühlt.
    Jemand der Dick&fett mit den 50GB wirbt kann ich Falle des Untergangs wie jetzt schonmal nicht die Gewährleistung ausschliessen.
    Da gabs so einen Experten der irgendwie formulierte das ein Anbieter einen Tarif nicht einfach kündigen darf o.s.ä..
    Da kann man wieder einen Hobby Juristen Thread starten. xD


    Und das sagt ein Nicht-Jurist :D. Wird ja immer besser.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freeneter
    dass eine Option die zum Vertragsbestandteil angeboten wird nicht einfach gekündigt werden darf.


    Leider ist die Option kein Vertragsbestandteil und es ist auch kein Laufzeitvertrag. Prepaidverträge haben nur eine ein monatige Kündigungsfrist.

  • Zitat

    Original geschrieben von alf54
    ... Prepaidverträge haben nur eine ein monatige Kündigungsfrist.


    Für den Kunden. Der Anbieter muss dazu wichtige Gründe vorlegen, wie z.B. existenzbedrohlich o.ä. Ich glaube nicht, dass O² seine Kalkulation offenlegt und darlegen kann, dass die paar IP+ler ihre Existenz bedrohen :D Imho gab es im Hintergrund sicherlich rechtliche Auseinandersetzungen, alldieweil einige Karten plötzlich nachträglich wieder freigeschaltet wurden. Ohne Zwang hätte dies O² sicherlich nicht gemacht aus reiner Nächstenliebe?


    LG

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