Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Mobilfunk

  • HI,


    ich wollt mal fragen, was die Behören momentan denn schon so alles können und dürfen ?


    Ich denke es wird direkte Schnittstellen zu den Mobilfunkanbietern geben, so dass theoretisch ohne
    Rückfrage bei den Betreibern Telefonate aufgezeichnet, Standorte per stiller SMS ermittelt und IMEIs abgefragt werden können.


    Gibt es auch die Möglichkeit, einzelne Teilnehmer zumindest temporär "zu sperren" ?


    Wie verhält es sich mit ausländischen SIM ? Dort wird es ja sicher keinen direkten Zugriff auf das HLR geben ? "Abhören" wird wohl schon möglich sein, weil der ROAMER sich wohl stillschweigend mit den deutschen Telekommunikationsgesetzten einverstanden erklärt ?


    Die Datenbank, wer wann mit welchem Endgerät sich wo eingebucht hat - befindet sich das nur bei den NBs und die Behörden greifen direkt darauf zu - mit allen Möglichkeiten der Filterung und Querverweisen etc. - oder wird die Verkehrsdaten direkt den Behörden weitergeleitet - so dass diese "theoretisch" unbefriststet speichern könnten ?


    Angenommen jemand befindet sich mit einer ausländischen SIM in Deutschland. Kann man dann auch "Bewegungsprofile" erstellen, obwohl sich der Teilnehmer in 4 Netzten befinden könnte ?

  • Re: Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Mobilfunk


    Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    ich wollt mal fragen, was die Behören momentan denn schon so alles können und dürfen ?


    Ohne richterlichen Beschluss dürfen die garnichts und können auch erst mal nicht viel.


    Erst wenn ein richterlicher Beschluss dem Netzbetreiber vorliegt, wird eine Überwachungsmassnahme geschaltet ( das geht dann sehr schnell ) und dann werden alle Daten in Echtzeit an die Behörden übermittelt.
    Dafür gibt es standartisierte Schnittstellen.


    Kannst ja mal bei Wikipedia usw. nach "Legal oder lawful Interception" suchen, mehr Infos darf ich dir dazu nicht geben.

  • Bevor ich einen kleinen Roman schreibe, stattdessen ein paar Hinweise zum selbst nachlesen:


    Bestandsdaten
    §§ 111-113 TKG, § 100j StPO


    Verkehrsdaten
    § 96 TKG, § 100g StPO
    Vorratsdatenspeicherung: §§ 113a ff. TKG


    Telekommunikationsüberwachung
    § 110 TKG, TKÜV, TR-TKÜV, § 100a StPO


    Es gibt noch ein paar andere Gesetze, aber mit den genannten weißt du bereits was geht.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Re: Re: Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Mobilfunk


    Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Ohne richterlichen Beschluss dürfen die garnichts und können auch erst mal nicht viel.


    Wobei das nur für die klassischen Ermittlungsbehörden gilt.


    Im Augenblick dürfte jedoch die meiste Tätigkeit in dem Bereich eher aus Pullach kommen und die haben sich mit so bürokratischem Kram ja weniger abzugeben.

  • Das ist aber die Frage - "steht" die Verbindung zu den Betreibern und muss nur offiziell den Zugriff darauf beantragen oder sind die Daten bei den Betreibern und werden von denen nur mit einem offiziellen Beschluss herausgegeben ?


    Klar kann Pullach noch andere Dinge wie IMSI Catcher etc. einsetzten aber das ist was anderes als wenn sie eh direkten Zugriff auf die Datenbanken haben.


    Das spielt sich so alles im Graubereich ab hab ich den Eindruck ..

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    Klar kann Pullach noch andere Dinge wie IMSI Catcher etc. einsetzten aber das ist was anderes als wenn sie eh direkten Zugriff auf die Datenbanken haben.


    Vergesst doch mal diese IMSI Catcher.


    Die Beamten bewegen bei Abhöraktionen nicht mal ihren Body aus dem Büro raus, die bekommen alle Daten direkt dorthin geliefert.


    Abhörtmassnahmen müssen einzeln geschaltet werden.

  • Anscheinend willst Du es nciht verstehen -


    wenn es keinen Persilschein durch einen Richter gibt, dann ist da nix mit abhören -
    wenn die Daten nicht dauerhaft beim BND auflaufen.


    Ausser IMSI Catchern haben die sonst gar keine Möglichkeit an Daten heranzukommen, die sie eigentlich gar nicht nutzen dürften.


    Wobei die grundsätzliche Frage immer noch nicht geklärt ist - haben die Behörden direkten Zugriff oder können die Daten rein physikalisch ohne Anordnung gar nicht ausgewertet werden ?


    Es besteht nämlich ein eklatanter Unterschied zwischen -


    - könnte ich machen, darf ich aber vom Gesetz her nicht tun
    bzw.
    - habe ich rein technisch gar nicht die Möglichkeit dazu !

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland Wobei die grundsätzliche Frage immer noch nicht geklärt ist - haben die Behörden direkten Zugriff oder können die Daten rein physikalisch ohne Anordnung gar nicht ausgewertet werden ?

    Nein haben sie nicht. Die Frage wurde aber schon in der 1. Antwort erklärt.


    Gruß Marco

  • Gut, dann macht der IMSI Catcher eben doch Sinn - wenn z.B. das Gespräche gar nicht erst "nach aussen" geht sondern sich innerhalb eines Clusters geführt wird.

  • Re: Re: Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Mobilfunk


    Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Ohne richterlichen Beschluss dürfen die garnichts und können auch erst mal nicht viel.


    Ich kann dir hier nur versichern - die Welt ist nicht rosa rot.

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