ZitatOriginal geschrieben von kofferroland wenn es keinen Persilschein durch einen Richter gibt, dann ist da nix mit abhören -
wenn die Daten nicht dauerhaft beim BND auflaufen.
Normalerweise genehmigt der Richter nicht die Abhörung eines Anschlusses, sondern die einer Zielperson. Abgehört dürfen dann fast alle Leistungen auf die die Zielperson (indirekt) Zugriff hat. (Also z.B. der Anschluss am Arbeitsplatz der Freundin)
Ein IMSI-Catcher ist nur sinnvoll wenn man die Telefonnummer der Zielperson nicht kennt bzw. diese die Nummer oft ändert.