Frage zum Schweizer Zoll - Wertermittlung

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    ChickenHawk: Normalerweise legst Du die Rechnung vor (die man sich vorher vom Auslandszoll hat abstempeln lassen, um ggf. die Mehrwertsteuer zurück zu erhalten). Nach Gewicht habe ich bisher nichts verzollen müssen.


    Schau mal auf den Steuerbescheid - da kannst Du dann sehen ob für die Zollabgaben nach Gewicht oder Stückzahl kalkuliert wurde. Anders sieht es aus, wenn es um die CH-Einfuhrumsatzsteuer geht, diese wird anders als der Zoll nicht nach Gewicht sondern nach Wert berechnet.


    Im Prinzip müssten auf dem Bescheid also 2 Posten aufgeführt sein, Zoll und EuSt. Kann sein, dass Du 0 CHF Zoll und nur die 8% EuSt. entrichten musstest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Potty
    Verrätst du uns auch noch, was der Gewinn gewesen ist? ;)

    Das wäre doch zu einfach. :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!