@ DjSelçuk
mein Tip: Ab zur Polizei und den Schaden melden, bzw sich selber Anzeigen.
Ein Unfall kan jedem passieren, aber Fahrerflucht (und das ist Fahrerflucht) ist eine Straftat.
Sorry Jungs, aber da kann ich nur mit dem kopf schütteln.....:flop:
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@ DjSelçuk
mein Tip: Ab zur Polizei und den Schaden melden, bzw sich selber Anzeigen.
Ein Unfall kan jedem passieren, aber Fahrerflucht (und das ist Fahrerflucht) ist eine Straftat.
Sorry Jungs, aber da kann ich nur mit dem kopf schütteln.....:flop:
Ab zur Polizei, wenn er dabei gesehen wurde, dann wird wird es wiklrich bitter. Ihm blüht dann eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht, sollte er es auf den Halter schieben, dann ist der auch noch mit dran.
Wenn es innerhalb von 24 Stunden ist, kann es sein, daß die Polizeibeamten ein Auge zudrücken und es nur halb so schlimm wird. Auch der Staatsanwalt wird dann milde gestimmt sein.
Und selbst wenn es keiner gesehen hat, dann ist es absolut feige. Solchen Leuten wünsche ich dann, daß ihnen mal der gleiche Schaden entsteht, vielleicht denken sie dann das nächste mal mehr nach.
Also: Ab zu den Grünen (nicht die Partei - zur Polizei) und dort die Sache melden.
Grüße Rabb ![]()
Gar nicht lange fackeln und ab zu Polizei um den Unfall zu melden.
Sollte ein Augenzeige die Anzeige erstatten, hat Dein Freund ein richtiges Problem.
Abgesehen davon ist es eine Schweinerei (sorry), einen Schaden zu verursachen und sich dann aus dem Staub zu machen.
Bess dehmnäx,
Carsten
Nur, um etwaigen Auswüchsen vorzubeugen:
Sollten hier Ermunterungen zur Vertuschung auftauchen oder tolle Fahrerflucht-Tips gegeben werden, wird das Konsequenzen haben.
Desweiteren kann ich ich meinen Vorrednern nur anschliessen.
ZitatOriginal geschrieben von Rabb
Wenn es innerhalb von 24 Stunden ist, kann es sein, daß die Polizeibeamten ein Auge zudrücken und es nur halb so schlimm wird.
Bei Straftaten (und Unfallflucht ist eine Straftat) darf die Polizei (anders als bei Ordnungswidrigkeiten) kein Auge zudrücken. Sie muß die Sache in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Erst dort wird dann entschieden, wie das Verfahren beendet wird (Einstellung, Strafbefehl oder Anklage).
Die Sache mit den 24 Stunden findet sich in § 142 Abs. IV StGB und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Im übrigen stimme auch ich meinen Vorrednern zu.
Gruß,
ashd
@ ashd:
Selbstverständlich legt der sachbearbeitende Polizeibeamte den Sachverhalt nach Abschluß aller nötigen/möglichen Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung und weiteren Veranlassung vor.
Mein Beitrag oben war so zu verstehen, daß die Laune mit zeitlicher Nähe zum Verkehrsunfall beim Polizeibeamten steigen wird. Also je kürzer der Unfall zurück liegt, sich der Beschuldigte stellt (belehrt und vernommen werden kann), um so schneller ist der Fall geschrieben und an die StA weitergeleitet. Um so besser dürften die Chancen stehen, dort mit einer milden Strafe davonzukommen, denn das dürfte eben auch der Staatsanwalt honorieren.
Grüße Rabb ![]()
Ich bin auch wegen Fahrerflucht angezeigt. Und zwar soll ich, genau an meinem 18-Geburtstag, meine Großeltern nach Hause gefahren habe, beim wenden ein parkendes Auto angefahren haben (war zu dem Zeitpunkt alleine im Auto). Ich habe aber nichts gehört noch gespürt. Naja jedenfalls kamen zwei Stunden später die Grünen und klingelten und sagten ich habe einen Verkehrsunfall verursacht. Ich musste erst mal lachen. Naja aber dann war mir schon einw enig mulmig zu Mute.
Nach dem Wenden habe ich aber noch am Straßenrand wieder angehalten und habe auf meine Freundin gewartet, die aus der Wohnung meiner Großeltern was holen sollte.
Sie und meine Oma sind schon mal zeugen dafür, dass ich da noch gewartet habe.
Die angeblichen Zeugen wollen bei der ersten Befragung einen lauten Knall gehört haben und sie sollen zwei Autos vor mir geparkt haben (warum sind die nicht zu mir gekommen um mich darauf hinzuweisen?). Bei einer zweiten Befragung haben sie dann nur noch einen leichten Knall gehört und da taucht plötzlích ein alter Mann mit Hut und Hund auf, der aber weiter unbekannt ist, der das genau gesehen haben will...
Naja ich schreibe mal nicht weiter, da die Zeugen sich widersprechen.
Das Auto, das ich angefahren haben soll gehört übrigens nem 80-jährigen Herrn. Ich glaube eher das die mir einen reinwürgen wollen, weil ich als so junger Bursche hinterm Steuer eines Mercedeses wohl einen komischen Eindruck gemacht habe.
An meinem Auto (bzw. dem meines Vaters) wurde kein Schade festgestellt. Bei dem des 80-jährigen Herrn wurde eine Beule gefunden, an einer vollkommen anderen Stelle, die ich verursacht haben soll. Aber diese Beule weist schon Roststellen auf, die wohl nicht innerhalb von 12 Stunden entstehen.
Naja das ganze war am 04.01.03 und bis jetzt habe ich immernoch kein Urteil. Bin mal gespannt was draus wird.
Ok, es muss also morgen früh gemeldet werden ?
Er hatte Angst zur Polizei zu gehen.
Ist es fahrerflucht wenn er es morgen früh meldet ?
es ist heute gegen 16-17 uhr passiert.
fahrerflucht is es jetzt auch schon würde ich sagen, es gibt nur mildere Strafen bei Selbsteingeständnis oder wie man es nennen möchte.
Ein Anruf bei der Polizei genügt, umd as herauszubekommen.
Wenn er morgen ohnehin hingehen will, kann er auch vorab anrufen. ![]()
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