Gefahrenübergang Post

  • Ich hoffe wir hatten das Thema noch nicht, aber ich bin hier in ziemlichen Nöten:


    Ich habe zwei DVD´s verkauft, habe dem Käufer versicherten Versand angeboten mit Hinweis auf Ausschluss von Versandverlust durch die Post von meiner Seite.
    Er hat für normales Porto überwiesen, Geld kam an, ich beides im DIN 4 Umschlag verschickt und bin davon ausgegangen dass es angekommen ist.
    Nach 2,5 Wochen meldet er sich nun dass nichts angekommen ist.
    Bin ich als Privatperson haftbar?
    Wie gehe ich mit einer Mahnung/Fristsetzung um?


    Ich habe ihm bereits angeboten einen Nachforschungsauftrag zu stellen

  • eigentlich geht die gefahr beim verschicken von dir auf den verkäufer über, von daher kann dir eigentlich nichts passieren. genau wegen dieser ärgerquelle verschicke ich bei ebay nur noch per paket. oder weise zumindest vorher eindrücklich auf die gefahr hin...


    gruß,


    shane

    He is the world's coolest dude. A legend from the 70's. Loved by chicks and admired by fellas. One fashion icon. He'll show you how to be a player.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shane54
    ... geht die gefahr beim verschicken von dir auf den verkäufer über,...


    Auf den Käufer!?


    Zitat

    Original geschrieben von Shane54
    ... oder weise zumindest vorher eindrücklich auf die gefahr hin...


    Hat er doch getan, oder?


    Shane54:


    Kennst Du die Funktion der Shift-Taste?


    :rolleyes:


    handymaniac

    Too old to die young

  • Habe das selbe Problem.


    Ich habe eine XBox-Spiel bei eBay versteigert und entweder versicherten Versand oder unversicherten Versand angeboten. Der Käufer wollte unversicherten Versand.
    Dann meinte er nach ner Woche, dass nichts angekommen sei und er sein Geld wieder haben möchte.
    Dann hat er auch einen Anwalt eingeschaltet von dem ich nun zwei Briefe mit fristen erhalten habe. Sehr agressiver Typ scheint dass zu sein.


    Den ersten Brief habe ich noch beantwortet aber jetzt beim zweiten ist es mir einfach zu doof, da nur Müll drin steht: BGB §447 (darauf beruft er sich) da steht gar nix zu der Sache drin. Dann hätte ich den Mandanten angeblich beleidigt und diffamiert :confused:. Komischer Typ, komischer Anwalt.


    Bin mal gespannt ob er den Rechtsweg einschlägt und wer nun letztendlich das Versandrisiko trägt. Ich bin der Meinung dass er es trägt, da er es ausdrücklich unversichert zugestellt haben wollte.


    Nunja, da ich gut versichert bin lass ich es gerne darauf ankommen.

  • wenn du ihm ausdrücklich beide versandarten angeboten hast ist es es sein problem, wenn die briefe auf dem postwege verloren gehen. damit muß er rechnen. das problem wird nur sein, daß du wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, das du die briefe wirklich verschickt hast.

    ICQ: 146413713

  • wie soll man das auch nachweisen?


    dann würde ich immer alles unversichert bestellen und sagen es wär nix angekommen und ich bekomm dann alles umsonst. das kanns ja auch nicht sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von PremiereFan
    ...da nur Müll drin steht: BGB §447 (darauf beruft er sich) da steht gar nix zu der Sache drin. Dann hätte ich den Mandanten angeblich beleidigt und diffamiert :confused:. Komischer Typ, komischer Anwalt.


    hm, anscheinend hast Du Dir den § 447 BGB nicht zu gemüte geführt. ist aber auch rel. egal, sobald Du mit dem Käufer eine gewiße Versand- Modalität geklärt hast...


    es ist wirklich unglaublich, was sich heutzutage auf dem juristischen parkett in D rumtreibt. (das hab ich beim letzten prozeß mit den meisl brüdern mal wieder mit bekommen ;)) aber jeder muß eben sehen, wie er seine brötchen verdient.


    ich verschicke bei ebay grds. nur noch versichert, außer auf ausdrücklichen wunsch des käufers. es gibt aber auch noch günstige alternativen, wie einschreiben und einwurfeinschreiben, die sind auch versichert und man hat einen schriftl. nachweis!!!!kann ich nur empfehlen, gerade bei rel. geringen beträgen...


    bye


    BLADES

  • § 447
    Gefahrübergang beim Versendungskauf
    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


    (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


    Hab ich nen :apaul: oder steht da wirklich nichts zu meinr Sache drin.
    Ich habe den Artikel weder an einen anderen Ort verschickt noch bin ich von dem Versendungswunsch des Verkäufers abgewichen.

  • Leider sind Gesetzestexte immer etwas blöd formuliert.


    Dort steht Erfüllungsort. Bleibt zu klären wo bei einem solchen Geschäft der Erfüllungsort ist. Ich würde aber sagen am Wohnsitz des Verkäufers.


    Am besten bei Auktionen schreiben: "Artikel kann gg. Barzahlung binnen 1 Woche abgeholt werden. Auf Wunsch wird der Artikel auch an den Verkäufer verschickt. Dabei fallen xx EUR für versicherten Versand zu Lasten des Käufers an. Günstigere unversicherte Versandformen sind auf Verlangen des Käufers gg. Portoerstattung möglich. In diesem Fall trägt jedoch der Käufer das volle Risiko im Falle von Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg."


    Wünscht ein Verkäufer den Versand als unversicherte Sendung, dann schreibe ich immer noch eine Mail, wo ich nochmals drauf hinweise, dass das Risiko der Käufer zu tragen hat und dass ich eine evtl. negative eBay-Bewertung nicht auf sich beruhen lassen werden, falls diese aufgrund von Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg erfolgt. Dann noch der Hinweis, dass bei Überweisung eines um die Summe xx EUR erhöhten Überweisungsbetrages automatisch der Versand versichert erfolgt, dann hat der Käufer nochmals die Wahl.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ich durfte auch schon mal als Verkäufer den §447 durchexerzieren! :mad:
    Äußerst hilfreich war allerdings, dass ich einen Zeugen für den Versand des Artikels benennen konnte. Der Gefahrenübergang erfolgt mit dem Einwurf in den Briefkasten/Abgabe am Schalter.


    Momentan habe ich als Käufer ein ähnliches Problem. Entgegen der Vereinbarung wurde ein 90 Euro Artikel als Brief statt als Brief+Einschreiben verschickt. Angekommen ist er leider bislang nicht. :(

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