ZitatOriginal geschrieben von Cohni
Hi!
Wobei es bei der Wandlung dem Händler freisteht, ob er das Geld auszahlt oder ein neues Gerät der gleichen Bauart liefert. E-Plus kann also auf die Auslieferung eines neuen N22i bestehen und hat damit rechtlich sauber gewandelt. Naja, so jedenfalls mein gefährliches Halbwissen.....;)
Sollte ich da rechtlich falsch liegen, lerne ich gern dazu!
Also:
"Wandlung" gibt es nach neuem Recht nicht mehr. Das Ganze heißt jetzt in der Spache des BGB Rücktritt und ist gesetzlich geregelt.
(Wer´s nachlesen will: §§ 433 ff.)
Der Verkäufer kann zweimal nachbessern bzw. nachliefern.
Nach zweiter erfolgloser Nacherfüllung, steht Dir ein gesetzliches
Rücktrittsrecht zu. D.h. der ursprüngliche Kaufvertrag wird komplett
rückabgewickelt. Du gibst das Handy zurück und erhältst den ursprünglichen Kaufpreis. Dann kannst Du Dir wieder ein neues Handy
zum aktuellen subventionierten Preis aussuchen. In der Praxis wird halt der alte und neue Kaufpreis gleich miteinander verrechnet und Du bekommst entweder was raus oder musst was draufzahlen.