Sind Garantie-/Gewährleistungsansprüche übertragbar?

  • Ich wollte heute mein T610 über O2 tauschen lassen, da es den Rauschbug noch hat. Ich habe von O2 eine Rechnung über den Verkauf eines T610 inkl. Vertragsverlängerung zu einem Preis von 199 Euro. Als Käufer ist auf der Rechnung der Vorbesitzer des T610 eingetragen. Die O2 Hotline (Rufnummer auf der Rechnung) behauptet nun, dass ich das Gerät über SE direkt reparieren lassen müsste, da ich nicht berechtigt sei Ansprüche gegenüber O2 geltend zu machen. Schließlich hätten sie meine Daten nicht in ihrem System und ich hätte das Gerät ja auch nicht dort gekauft, sondern halt der Vorbesitzer. Wenn, dann müsste dieser das Gerät reklamieren. Außerdem wäre das ja kein O2 Gerät, sondern ein SE und da müsse ich mich dann entsprechend an SE wenden.


    Letztendlich werde ich es jetzt über w-support abwickeln, trotzdem frage ich mich, ob diese Position von O2 haltbar ist, zumal sie ja eine Rechnung über den Verkauf des Telefons ausgestellt haben und somit auch mein direkter Ansprechpartner sind.


    Gruß
    CK1

  • schwieriger fall. ich würde sagen der netzbetreiber ist nur gegenüber seinem kunden in dieser service pflicht, denn diese hat er ja seinem kunden bei vertragsabschluß zugestanden.


    in allen anderen fällen haftet direkt der hersteller.

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Ich habe gerade erfahren, dass der Händler das Übertragen der Ansprüche in seinen AGBs ausschließen kann. Wäre schön zu wissen, ob O2 das in seinen AGBs ausschließt. Ich habe bisher leider nichts gefunden.


    Gruß
    CK1

  • bei O2 kenn ich mich leider garnicht aus. :rolleyes:

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Du kannst Dir den entsprechenden Anspruch die Gewährleistung für Dein Gerät geltendmachen zu können von dem Vorbesitzer abtreten lassen.


    Dann kannst Du diesen übergegangen Anspruch auch gegenüber O2 geltend machen.


    Aber, wie du schon richtig geschrieben hast, kann O2 in den AGB ein Abtretungsverbot ausgehandelt haben. Dies ist gar nicht mal so unüblich.


    Ob das wirklich der Fall ist weiss ich auch nicht, musst du dir mal die geltenden AGB's durchlesen.


    Ansonsten könntest du die Gewährleistungsansprüche auch stellvertretend (iSd §§ 164 ff. BGB) für deinen Vorbesitzer geltend machen. Dann könnten sie sich nicht rausreden. Ich denke der Vorbesitzer wäre damit sicherlich auch einverstanden.


    Wenn das alles nicht klappen sollte, müsste der Vorbesitzer dir gegenüber geradestehen. Auch bei Gebrauchtverkauf unter Privaten gilt eine Mängelgewährleistung (sofern nicht ausbedungen).




    gruss,
    altobelli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!