rechtliche Frage zu ebay...

  • Hi,


    also : habe mein V70 bei ebay verkauft und der Typ meinte, er überweist das geld letzte Woche Montag - habe bis heute noch kein geld erhalten - und eine Woche für ne Überweisung erscheint mir recht lange...
    Auf e mails reagiert er nicht und kanna uch nur kaum deutsch.


    Wenn ich den Artikel jetzt neu reinsetze muss ich dann Fristen beachten ? Nicht, dass der Typ dann hinterher meint, ich hätte den Kaufvertrag gebrochen weil ich es einfach neu reinsetze. Oder ist sein NICHTZAHLEN bereits Vertragsbruch ?


    Ich muss ihm doch Fristen setzen bzw. Mahnungen oder ?
    Wie sind da genau die Fristen ?


    Verkauf is von privat zu privat !


    Ich kann ihn doch auch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verklagen oder ? aber denke wird sich bei der Summe (170€) kaum lohnen oder ?
    Wer würde in diesem Fall denn die Anwaltskosten zahlen ?


    Wäre nett, wenn mir das jemand kurz erklären könnte!


    DANKE !


    Das Schlimmste is ja, dass 170€ der Neupreis ist - und dne werde ich bei erneutem reinstellen wohl nicht bekommen;-(


    Gruß,


    Daniel

    immer auf der Suche nach neuem Spielzeug...


    ***stehe mehrfach positiv in der Vertrauensliste***
    Ich verkaufe so, wie ich selber gerne kaufen möchte: ehrlich und fair.

  • Einmal sollte ausreichend sein ---> http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=514829#post514829


    Wenn man ein Posting / einen Thread nicht gleich findet kann man z.B. in sein Profil schauen ;)


    cu
    Thomas

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