Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen an die o2-Spezialisten.
1. Ein Schüler schließt einen o2-Schülertarif ab (z.B. Genion) und überschreibt den Vertrag an jemanden, der kein Schüler mehr ist. Verfällt die Grundgebührbefreiung von 4,95 im Monat oder wird diese trotzdem übernommen (sprich: Fliegt der neue Vertragspartner aus dem RV raus?)
2. Eine Privatperson kann ja bei o2 nur zwei Verträge abschließen. Wird nun ein Vertrag wie in Frage 1 überschrieben, besitzt der (in Frage 1) Schüler dann einen Vertrag weniger, d.h. könnte sich noch einen oder zwei abschließen?
3. Zählt ein Genion Duo als ein oder zwei Verträge?
4. Wird eine Loop-Karte in einen Vertrag umgewandelt, wird das Guthaben, was auf der Karte war, als Guthaben in den Vertrag mit übernommen und auch auf die Grundgebühr angerechnet?
Ich hoffe, jemand kennt die Antworten ![]()
Gruß
Seby