Einige Fragen bzgl. o2

  • Hallo,


    ich habe mal ein paar Fragen an die o2-Spezialisten.


    1. Ein Schüler schließt einen o2-Schülertarif ab (z.B. Genion) und überschreibt den Vertrag an jemanden, der kein Schüler mehr ist. Verfällt die Grundgebührbefreiung von 4,95 im Monat oder wird diese trotzdem übernommen (sprich: Fliegt der neue Vertragspartner aus dem RV raus?)


    2. Eine Privatperson kann ja bei o2 nur zwei Verträge abschließen. Wird nun ein Vertrag wie in Frage 1 überschrieben, besitzt der (in Frage 1) Schüler dann einen Vertrag weniger, d.h. könnte sich noch einen oder zwei abschließen?


    3. Zählt ein Genion Duo als ein oder zwei Verträge?


    4. Wird eine Loop-Karte in einen Vertrag umgewandelt, wird das Guthaben, was auf der Karte war, als Guthaben in den Vertrag mit übernommen und auch auf die Grundgebühr angerechnet?


    Ich hoffe, jemand kennt die Antworten :-)


    Gruß
    Seby

  • Hallo,


    1. Ist nicht möglich!
    Selbst wenn, dann würden die Schülerkonditionen wohl verloren gehen!


    2. Erübrigt sich damit!


    3. Ja, es zählt als 2 Verträge.
    Es sind aber teilweise auch 2 Genion Verträge möglich!


    4. Das Guthaben kann dann AFAIK als Gesprächsguthaben genutzt werden.




    Viele Grüße


    Chris

  • Ist ja alles schon beantwortet, nur nochmal zu Punkt 2: Es gibt auch Privatpersonen mit mehr als 2 Verträgen, o2 entscheidet wohl von Fall zu Fall....
    Zu Punkt 4: Vorhandenes Guthaben wird auf GG und Gesprächskosten angerechnet, so lange, bis es aufgebraucht ist...

  • Wer lange bei o2 ist (zB schon einmal verlängert hat) wird unter normalen Umständen auch einen dritten Vertrag bekommen.
    Schüler bekommen maximal einen Duo und das wars.


    Hat auf der einen Seite den Vorteil das nicht so viele Schubladenverträge rausgehen und zweitens den Vorteil, für normal Kunden das er sich nicht überlastet.
    Denn Kunden mit Rechnungschwierigkeiten werden keine dritte Karte bekommen.



    daniel.g

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