merkwürdige Unternehmensrechtsformen: z.B. AG & Co. KGaA

  • Ich hab heute gelesen, das es diese Rechtsform auch gibt. Aber bei einer Aktiengesellschaft, haben da Sonderrechtsformen überhaupt einen Sinn. Generell gibt es ja schon Stammaktien und Vorzugsaktien bei denen man die Rechte der Inhaber frei definieren kann. Was hat das in dem Fall noch für einen Sinn?

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