Frage zum Fernabsatzgesetz: Versand

  • Rückgabe innerhalb von 14 Tagen schon.
    Wenn das gebrauchte Teil aber nach 4 Wochen kaputt ist und der Fehler lag schon bei Übergabe vor, muß der Verkäufe das Teil reparieren (lassen) oder ersetzten wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
    Der Ausschluß gilt natürlich nicht, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und diesen verschwieg.

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