ZitatOriginal geschrieben von autares
Ist Art.1 ein Grundrecht? Nach Art.1 III ist er das naemlich nicht...
Ich will eigentlich nicht über das GG diskutieren, aber Art. 1 ist kein Grundrecht, wie du schon sagst. Art 1 beschaftigt sich mit "Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt"
Dies ist elementar wichtig für die Grundrechte, denn ansonsten könnte der Staat sagen, daß es diese Rechtwe zwar gibt, er sie aber nicht als bindend ansieht. Desahlb kommen die wichtigsten Rechte (Freie Entfaltung der Perönlichkeit; Leben) in Art. 2.
Art.1 - Art. 19 sind im eigentlichen Sinne auch nicht Bestandteil einer/der Verfassung.