Warum schaut die Welt hier tatenlos zu ??

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Ist Art.1 ein Grundrecht? Nach Art.1 III ist er das naemlich nicht...


    Ich will eigentlich nicht über das GG diskutieren, aber Art. 1 ist kein Grundrecht, wie du schon sagst. Art 1 beschaftigt sich mit "Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt"


    Dies ist elementar wichtig für die Grundrechte, denn ansonsten könnte der Staat sagen, daß es diese Rechtwe zwar gibt, er sie aber nicht als bindend ansieht. Desahlb kommen die wichtigsten Rechte (Freie Entfaltung der Perönlichkeit; Leben) in Art. 2.


    Art.1 - Art. 19 sind im eigentlichen Sinne auch nicht Bestandteil einer/der Verfassung.

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

  • Zitat

    Original geschrieben von XIII
    Ich will eigentlich nicht über das GG diskutieren, aber Art. 1 ist kein Grundrecht, wie du schon sagst. Art 1 beschaftigt sich mit "Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt"


    Dies ist elementar wichtig für die Grundrechte, denn ansonsten könnte der Staat sagen, daß es diese Rechtwe zwar gibt, er sie aber nicht als bindend ansieht. Desahlb kommen die wichtigsten Rechte (Freie Entfaltung der Perönlichkeit; Leben) in Art. 2.


    Art.1 - Art. 19 sind im eigentlichen Sinne auch nicht Bestandteil einer/der Verfassung.


    Wohaa!!!! Moment! Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt ist also keine Grundrecht?


    Art. 1 bis 19 stellen die Grundrecht dar, die Frage ist, ob Art. 1 selbst ein Grundrecht ist.
    Nach h.M. steht es ueber den anderen rechten, ist somit aber das hoechste Grundrecht!
    Was dagegen spricht ist Art 1 III, denn dort steht "...die nachfolgenden Grundrechte", was impliziert, dass Art. 1 selber keine Grundrecht ist...das ist, wie gesagt, alles eine Frage der Auslegung!


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    .....wobei man sich noch trefflich darüber streiten könnte, ob das Volk tatsächlich GWB gewählt hat ! ;)


    Kaum jemand erinnert sich nämlich an das mehr als peinliche "Auszähl-Theater" nach der "Wahl" !


    Damit hat offensichtlich die Demontierung des Welt-Systems schon begonnen !! :mad: (Man kann es auch mediengerechter "Neuorientierung" der Weltordnung nennen)


    Wer die Kohle hat schafft an. ;)
    In dem Zusammenhang sollte man auf die wahren Hintermänner aufmerksam machen. Wenn man weiß wer das meiste Kapital auf der Welt hält, und welche Volksgruppe die Leute stellt, die den meisten Einfluß in der US-Regierung haben, ist eigentlich alles klar. Dann der Krieg gegen Saddam und islamistische Regimes, ja eh klar ... Just my 2 cent.


    Michl

  • m.E. ist Art. 1 kein Grundrecht - es sind übergeordnete Grundsätze, wozu sich das GG bekennt.
    Der Art. 1 ist m.E. eher ein Schutz(recht?) vor den Grundrechten: Also, wenn jemand sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in Anspruch nehmen will, dann muss er es so machen, dass es nicht mit Art. 1 kollidiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    3. wenn der Ami zwischen Krieg im Ausland oder wirtschaftlicher Verbesserung seiner persoenlichen Situation entscheiden muss, was glaubst Du, was wird er waehlen?


    er wird die verbesserung seiner persönlichen wirtschaftlichen situation durch einen krieg im ausland wählen


    so wie immer bis jetzt ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Nach h.M. steht es ueber den anderen rechten, ist somit aber das hoechste Grundrecht!


    Definition Grundrecht:
    1. eines der (politischen) Rechte des Bürgers in e-m demokratischen Staat, z. B. das Wahlrecht
    2. eines der elementaren Rechte menschlicher Würde u. Unabhängigkeit, z. B. die Freiheit der Person od. die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz ≈ Menschenrecht
    Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003


    Art 1, I ist da schon eher ein Grundrecht, Abs. II ist keines, weil es die Pflicht des Staates und nicht das Recht des Einzelnen. Die Plicht des Staates ist es, die Grundrechte zu garantieren. Ohne diese Pflicht wären die Grundrechte der Bürger wertlos

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

  • Zitat

    Original geschrieben von XIII
    Definition Grundrecht:
    1. eines der (politischen) Rechte des Bürgers in e-m demokratischen Staat, z. B. das Wahlrecht
    2. eines der elementaren Rechte menschlicher Würde u. Unabhängigkeit, z. B. die Freiheit der Person od. die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz ≈ Menschenrecht
    Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003


    Art 1, I ist da schon eher ein Grundrecht, Abs. II ist keines, weil es die Pflicht des Staates und nicht das Recht des Einzelnen. Die Plicht des Staates ist es, die Grundrechte zu garantieren. Ohne diese Pflicht wären die Grundrechte der Bürger wertlos


    Das ist alles, wie bereits gesagt, auslegungssache - es gibt kein richtig oder falsch! Hesse sieht es als Grundrecht an, M$ vielleicht nicht, andere wieder ja...wir koennen uns jetzt gegnseitig mit Quellen beschmeissen, zu einem Ergebnis werden wir nicht kommen...


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    er wird die verbesserung seiner persönlichen wirtschaftlichen situation durch einen krieg im ausland wählen


    so wie immer bis jetzt ;)


    Okay, okay, es gibt da sicherlich einen Zusammenhang zwischen einem Krieg im Irak und der Lobby, die hinter Bush steht. Erklaere mir aber bitte, welche Verbesserung seiner persoenlichen wirtschaftlichen Situation entstehen wuerde, wenn er z.B. Nordkorea angreifen wuerde?


    greetz,
    autares

  • autares
    Nordkorea wird nicht zur Debatte stehen. Viel zu riskant in meinen Augen (und wie Du selbst sagt, wenig lukrativ)


    Zum Art. 1 GG hab ich noch was gefunden, was zeigt, dass das durchaus kontrovers diskutiert wird:
    Uni Rostock
    (Seite 2f, "III Menschenwürde - ein Grundrecht oder nur ein Prinzip?")
    So richtig schlau werd ich daraus aber nicht. :rolleyes:

  • hehe, lassen wir das. hat keinen Sinn, wie autares schon gesagt, hat, wir kommen da auf keinen gemeinsamen Nenner. Die aus Rostock haben so ziemlich die gleichen Argumente, wie wir auch.....


    allgemeines BTT (Bush & USA)?


    Ein Problem hinsichtlich Bush ist auch, daß seine Rhetorik sehr religiös-missionarisch geprägt ist. ("Kampf Gut gegen Böse") Das erinnert an den Kalten Krieg (UdSSR = "Reich des Bösen" -Reagen). Problematisch ist dabei, daß dies vor allem die muslimische Welt beunruhigt. Die haben schlicht und einfach angst vor einem Religionskrieg.


    autares: Wahrscheinlich würde er einen recht beträchtlichen Anteil am Verdienst dieser Lobby erhalten. Außerdem würde ein freies Nord-Korea einen neuen Markt bedeuten, der dann "erobert" werden könnte von der Konsumindustrie. Dazu würde er dies als außenpolitischen Erfolg feiern, der seine Chancen, wiedergewählt zu werden ziemlich verbessern könnte. Dann wäre er eine weitere Legislaturperiode lang Präsident und würde bestimmt noch viel viel mehr Geld an "Wahlkampfspenden" erhalten. Nicht zuletzt könnte er sich weitere 4 jahre von den Marines im Wissen Haus den Kaffee bringen lassen. ;)


    Nord-Korea legt aber 2 böse böse (für nen Ami.) Wörter nahe: Vietnam-Trauma. Das is doch schon mal in die Hose gegaqngen da. Das wird wohl selbst Bush nicht wagen.

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

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