Ich denke, das Problem lässt sich schnell verdeutlichen.
Jeder Kaufvertrag wird durch die Übergabe und Übereignung von Ware und Geld abgewickelt. Hätte Staat oder Bank wirklich Eigentum am Geldschein, hätten wir wohl im Alltag ein entscheidendes Problem.
Wäre der Geldschein im Eigentum des Staates, wäre jedem Käufer die Erfüllung seines Vertragsteiles mit allen Folgen des BGB unmöglich.
Also muß es so sein, dass der einzelne Geldschein im Eigentum desjenigen steht, der ihn sich verdient hat.
Wie aber BigBlue007 schon bemängelt hat, kann man sicherlich nicht beliebig mit dem Eigentum umgehen. Wenn man das so sagt, dann sollte man zumindest den Zusatz" im Rahmen der Gesetze" anhängen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass es irgendwo da draußen eine Regelung gibt, die die Zerstörung von Geld untersagt und nur darauf wartet, entdeckt zu werden. Ich habe sie leider bis jetzt noch nicht gefunden:D
Die Sache mit dem außer Verkehr ziehen von Geldscheinen ist dagegen wieder einleuchtend. Würde man dagegen etwas machen, wäre das praktisch eine Art Sparverbot.
In diesem Falle müsste man dann immer das Geld, das man in der Tasche hat ausgeben, bevor man nach Hause geht.
Und wie würde man dann beurteilen, wenn sich Geschäfte wechselgeld zurückbehalten?
Das wären ja wirklich abstruse Zustände![]()
Gruß
DaFunk