Was ich suche ist eine gesetzliche Definition/Beschreibung, was ein Praktikum ist.
Insbesondere geht es mir um die Stunden/Tag und Tage/Woche. Gibt es hierbei Mindestanforderungen oder reicht es schon, wenn Arbeitgeben und der Praktikant sich einigen, dass es ein Praktikum ist.
Beispiel:
Ich habe 2 Nebenjobs während des Semester. Mit dem einen Arbeitgeber einige ich mich, dass ich 2-3 Tage pro Woche arbeite und er mir eine Praktikumsbescheinigung ausstellt.
Wenn ich dann später eine Prak.bescheinigung vorlegen muß (bspw. bei einem späteren Arbeitgeber) müßte dieser dann die Prak.bescheinigung akzeptieren.